Mit ‘Suizid’ getaggte Artikel

Freitag, 13. Februar 2015, von Elmar Leimgruber

Euthanasie: Wird schon wieder über “lebensunwerte Menschen” gelästert?

Natürlich muss nicht nur über ein Leben in Würde, sondern auch über ein Sterben in Würde gesprochen werden. Doch mit welchem Ziel? Menschen zu töten, die wir anderen nicht mehr für lebenswürdig oder lebenswert erachten? Natürlich wünschen sich manche Menschen mit massiven Qualen manchmal vorübergehend den Tod, aber der Schmerzen wegen und nicht weil wie tatsächlich sterben möchten. Und natürlich muss die Medizin hier Mittel und Wege finden, um Menschen möglichst wenig leiden zu lassen und  ihre Schmerzen weitgehstenst zu lindern. Aber wollen wir anderen zugestehen, über Leben und vor allem Tod zu entscheiden oder wollen wir das gar selbst in die Hand nehmen?

Diese Diskussion, in der andere (natürlich ebenfalls mit schönen Worten begründet) darüber entschieden, wer (noch) lebenswert ist, hatten wir doch schon mal. Und die Folge waren unzählige Ermordete: Menschen anderer Völker, anderer Religionen oder Meinung, anderer sexueller Orientierung, Behinderte und eigentlich jeder, der nicht in ein ach so perfekten System passte. Der aktuelle Vorschlag der Bioethik-Kommission (was steckt da für eine “Ehtik” dahinter?), in gewissen Fällen bei Euthanasie Straffreiheit zu gewähren, kann daher nur entschieden abgelehnt werden.

Haben wir nicht dazugelernt? Wollen wir tatsächlich so eine Diskussion, wer es noch wert ist zu leben, von vorne beginnen? Keinesfalls! Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdige Begleitung auch auf seinem letzten Lebensweg und zwar ohne dass man sein Leben verkürzt. Alles andere mag vielleicht wirtschaftlich sinnvoll erscheinen, widerspricht aber allen humanistischen Werten.

Heute sind es Schwerkranke, denen durch den Tod “geholfen” werden soll, morgen sind es Behinderte und schon übermorgen kann es jeden von uns treffen. Der aktuelle Widerstand ist also gerechtfertigt: Auf das unmenschliche Niveau, auch nur über “lebensunwerte” Menschen nachzudenken,  bewegen wir uns in der Geschichte hoffentlich nie wieder zu: nie wieder!

Elmar Leimgruber

 

Zum Mehrheitsvotum der Bioethikkommission, in “Härtefällen” Ausnahmeregelungen zur assistierten Selbsttötung im Strafrecht durchzuführen, gab es am Donnerstag auch zahlreiche Reaktionen aus Politik und Zivilgesellschaft. Gegen jedwede Lockerung des Verbotes aktiver Sterbehilfe, insbesondere auch der straffreie Beteiligung von Ärzten daran, sprachen sich die Ärztekammer, Behindertenorganisationen sowie auch das kirchliche Bioethikinstitut IMABE aus.

“Es muss möglich sein, dass Kranke „an der Hand und nicht durch die Hand eines anderen Menschen  sterben”, zitiert Alfred Trendl vom Katholischen Familienverband eine Aussage des früheren Kardinals von Wien, Franz König und fordert einen Rechtsanspruch auf Palliativ- und Hospizversorgung: “Über Leben und Tod zu entscheiden steht uns schlicht nicht zu”, so Trendl.

Leben zu beenden widerspreche dem ärztlichen Berufsethos und dürfe nicht Bestandteil ärztlichen Handelns sein, reagiert die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) und lehnt die von der Bioethik-Kommission empfohlene Lockerung des Verbotes der aktiven Sterbehilfe ab. Vielmehr sei es die Pflicht jedes Arztes, Leben zu erhalten und Sterbende palliativmedizinisch zu begleiten. Dazu sei ein umfassender Ausbau der Palliativmedizin in Österreich dringend erforderlich, so die Ärztekammer. Von einem “offenen Schlag ins Gesicht von Menschen, die sich in der letzten Phase ihres Lebens befinden”, sprach Marianne Karner vom Behindertenberatungszentrum “Bizeps” mit Blick auf das Mehrheitsvotum der Bioethikkomission.

“Die Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient würde dabei völlig untergraben”, betont die Geschäftsführerin des Bioetikinstituts Imabe, Susanne Kummer gegenüber “Kathpress”. In der Gesellschaft würde die Legalisierung in einem “breiten Konsens” abgelehnt, und es mute “eigenartig” an, “dass eine nicht demokratisch legitimierte Kommission diesen bestehenden Konsens brechen will”. Es sei gefährlich, wenn gemäß des Minderheitenvotums beim Sterbewunsch eines Patienten diesem automatisch ein Suizidwunsch unterstellt würde, da dies Unterschiede verwische, erklärt Kummer. Auch im Wortgebrauch ziele man scheinbar auf eine Entwicklung wie in Großbritannien ab, wo der Begriff “assistierter Suizid” mittlerweile verboten und nur noch die Rede von “Selbstbestimmung” sei. “Fakten werden somit komplett verschleiert”, so Kummer.

Die Empfehlung der Bioethik-Kommission bezüglich Euthanasie kann online unter www.bundeskanzleramt.at/bioethik/ nachgelesen werden.

Montag, 26. September 2011, von Elmar Leimgruber

Herz-Kreislauferkrankungen bleiben Todesursache Nummer 1

Todesursachen in Deutschland 2010
Grafik: Destatis

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich waren auch im Jahr 2010 Herz- Kreislauferkrankungen die häufigste Todesursache. In Deutschland versuchten diese rund 41 % aller Todesfälle, während dieser Anteil in Österreich sogar bei 43 Prozent liegt. 3,9 % aller Todesfälle in Deutschland waren auf eine nicht natürliche Todesursache wie zum Beispiel eine Verletzung oder Vergiftung zurückzuführen. Bei 30 % der nicht natürlichen Todesfälle handelte es sich um einen Suizid (insgesamt 1,2 Prozent), wobei der Anteil der Männer mit 74 % fast dreimal so hoch war wie der der Frauen mit 25,5 %.

Im Jahr 2010 verstarben in Deutschland insgesamt 858.768 Menschen, davon 409.022 Männer und 449 746 Frauen. Wie das deutsche Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Todesfälle gegenüber 2009 um 0,5 % und damit weniger stark als im Vorjahr (2009: + 1,2 %) an. Zweithäufigste Todesursache hinter Herz-Kreislauferkrankungen waren 2010 Krebsleiden: Rund ein Viertel aller Verstorbenen erlag im Jahr 2010 einem Krebsleiden. Männer starben dabei in den meisten Fällen an bösartigen Neubildungen der Verdauungsorgane oder an bösartigen Neubildungen der Atmungsorgane. Bei den Frauen trat am häufigsten ein Krebsleiden in der Gruppe der bösartigen Neubildungen der Verdauungsorgane auf sowie als Einzeldiagnose am häufigsten eine bösartige Neubildung der Brustdrüse (Brustkrebs).

Todesursachen in Österreich 2010
Grafik: Statistik Austria

Nach den jüngsten Zahlen von Statistik Austria starben im Jahr 2010 in Österreich insgesamt 77.199 Personen mit österreichischem Wohnsitz, 52% davon Frauen. Beinahe 90% der Verstorbenen waren über 60 Jahre alt, und in 43% der Fälle führte eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zum Tod.  Krebsleiden waren auch in Österreich die zweithäufigste Todesursachengruppe und für gut ein Viertel aller Todesfälle verantwortlich (26%). Die übrigen Sterbefälle verteilten sich auf Krankheiten der Atmungsorgane (5%), Krankheiten der Verdauungsorgane (4%), sonstige Krankheiten (16%) sowie nichtnatürliche Todesursachen (vorwiegend Verletzungen und Vergiftungen; 5%) Die Suizidrate in Österreich lag 2010 bei 1,6 Prozent, wobei wie in Deutschland auch in Österreich viel mehr Männer als Frauen davon betroffen sind.

Montag, 19. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Ärzte gegen aktive Sterbehilfe

Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der deutschen Bundesärztekammer
Foto: ÄkNo/Altengarten

“Wir Ärztinnen und Ärzte wollen nicht, dass Sterbehilfe – auch nicht als Beihilfe zur Selbsttötung – erst zur Norm und dann zur Normalität wird”. So kommentierte Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der deutschen Bundesärztekammer (BÄK), eine von der BÄK in Auftrag gegebene Befragung, bei der sich rund 80 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte gegen eine Legalisierung der Euthanasie ausgesprochen haben.

Die Studienergebnisse zeigten “Empathie mit Patienten bedeutet nicht Akzeptanz für eine Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids sowie der aktiven Sterbehilfe”, stellte Hoppe klar. Für zwei Drittel aller Ärzte verstößt es aber gegen den hippokratischen Eid, wenn Ärzte Patienten beim Suizid unterstützen.

Tatsächlich befürchtet aber laut Studie die große Mehrheit der Ärzte (89 Prozent), eine Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids könne leicht dazu führen, dass sich Menschen um Hilfe beim Sterben bemühen, weil sie sich als Belastung für die Familie oder die Gesellschaft empfinden.

“Wir wollen nicht, dass Kranke, entgegen ihrem eigentlichen Willen, unter gesellschaftlichen Druck geraten, Sterbehilfe meinen einfordern zu müssen”. Vielmehr müsse der Zugang zu einer modernen palliativmedizinischen Behandlung gefördert werden, die todkranken Menschen ein möglichst schmerz- und beschwerdefreies Leben ermöglicht. Ärztliche Aufgabe ist und bleibt es, Sterbenden beizustehen,” erläuterte Hoppe den klaren Standpunkt der deutschen Ärzte.

Nach der Befragung des Allensbach-Instituts ist die große Mehrheit der Ärzte (79 Prozent) davon überzeugt, dass ein Ausbau der Palliativmedizin die Wünsche nach Sterbehilfe verringern würde. Fast ebenso viele (73 Prozent) beklagen aber, die Kapazitäten für die palliativmedizinische Versorgung seien ungenügend. “Dies ist sicher einer der Gründe, warum mittlerweile jeder dritte Arzt im Laufe seines Berufslebens um Hilfe beim Suizid gebeten wird”, sagte Hoppe. Hinzu komme ein schleichender Paradigmenwechsel in der Gesellschaft. Sterben und Tod würden zunehmend tabuisiert. “Macht und Materialismus werden glorifiziert. Wer diesem Zeitgeist nicht mehr folgen kann, empfindet sich oft als Belastung. Wir Ärzte sind es dann, die den Todeswunsch der Patienten erfüllen sollen.”

“Die Studie belegt, dass wir mit unserer ablehnenden Haltung in der Diskussion um eine mögliche Legalisierung der Sterbehilfe die große Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte hinter uns haben. Die Ergebnisse lassen aber auch vermuten, dass der schleichende Paradigmenwechsel in unserer Gesellschaft unter Ärzten für Verunsicherung sorgt”, so Hoppe.

Daher müssten Ärzte in Aus-, Fort- und Weiterbildung auf den Umgang mit sterbewilligen Patienten vorbereitet werden. Die Ergebnisse ließen zudem auch darauf schließen, dass noch nicht alle Ärzte ausreichend über die Möglichkeiten der Schmerz- und Symptombehandlung informiert seien. “Wir müssen schwerstkranken und sterbenden Patienten qualifizierte Schmerztherapie und bestmögliche Pflege bieten. Dazu brauchen wir bundesweit palliativmedizinische Versorgungsstrukturen. Erst wenn dies erreicht ist und die Menschen über diese Angebote informiert sind, dann wird auch der Ruf nach aktiver Sterbehilfe verhallen”, erklärte Hoppe abschliessend.

Die Ergebnisse der Befragung können auf der Internetseite der Bundesärztekammer abgerufen werden.