Mit ‘Tarife’ getaggte Artikel

Donnerstag, 17. September 2015, von Elmar Leimgruber

AK-Untersuchung: Bei Flugpreisen wird immer noch getrickst

Wenn man online bucht, wird beim Flugticket-Preis nach wie vor getrickst. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Versprochene billige Flugpreise werden demnach bei Online-Buchungen oft nicht gehalten. Kosten für gängige Kreditkarten oder immer öfter für Gepäck verteuern teilweise den Flugpreis erheblich. Das darf aber laut AK nicht sein:

Kunden müssen bei Online-Flugbuchungen sofort den Endpreis mit allen anfallenden Kosten erfahren. Ein AK Test bei zehn Online-Buchungsportalen und Airlines zeigt: Nur zwei haben den echten Endpreis angegeben. Versicherungen werden aggressiv beworben. Der EUGH hatte jedoch zum Erstaunen von Kosumentenschützern unlängst entschieden, dass Fluglinien sehr wohl für Aufgabepgepäck eigene Gebühren verrechnen dürfen.

Die AK erhob den Preis für eine Online-Flugbuchung für einen günstigen Hin- und Rückflug für zwei Personen Wien-Berlin bei sieben Reisbuchungsportalen (Edreams, Opodo, Expedia, Ebookers, Fluege.de, Restplatzboerse.at TUI) und bei drei Fluggesellschaften (AUA, Lufthansa, AirBerlin/Flyniki). Überprüft wurde, ob die gesetzlichen Regeln eingehalten werden. Demnach müssen die Anbieter alle Kosten, die unvermeidbar und vorhersehbar sind, sofort in den Endpreis einrechnen und über Zusatzkosten informieren.

Der AK Test zeigt: Sechs Anbieter gaben zwar den Endpreis an, aber bloß vier verrechneten keine Kosten für Kreditkartenzahlung. Nur AUA und Lufthansa haben alle Bestimmungen eingehalten. Es entstanden keine Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung. Im Endpreis war auch ein aufzugebendes Gepäck enthalten und angegeben. Bei TUI und Restplatzbörse wurde der Endpreis auch sofort angegeben. Es entstanden keine Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung, allerdings fehlte beim Suchergebnis die Info über die Kosten des nicht enthaltenen Gepäcks. FlyNiki/Air Berlin und Ebookers gaben immerhin noch sofort den Endpreis an. Bei beiden wurden bei Kreditkartenzahlung jedoch Zusatzkosten verrechnet, was unzulässig ist. Überdies wurde bei beiden nicht sofort über die Kosten eines aufzugebenden Gepäcks informiert.

Bei den restlichen vier Anbietern (fluege.de, Edreams, Expedia, Opodo) wurden Extrakosten bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte verrechnet, und der angegebene Endpreis war nicht korrekt. Er stimmte nur bei Zahlung mit unüblichen Zahlungsmitteln wie Entropay oder VisaElectron. Bei fluege.de und Edreams fehlten außerdem die Kosten fürs Gepäck.

Eine unzulässige Voreinstellung der Versicherung wurde bei keinem Anbieter gefunden. Außer Expedia boten alle eine oder mehrere Versicherungen an. Bei Opodo, Fluege.de, Ebookers und Air Berlin musste man die angebotene Versicherung extra ablehnen. Ein Beispiel:
Bei Fluege.de gingen für vier Versicherungen sieben Pop-Up-Fenster mit Warnhinweisen auf. Es waren auch drei Jahresverträge mit einer unzulässigen automatischen Verlängerungsklausel dabei, bei denen sich die Jahresprämie im zweiten Jahr eigentlich verdoppelt. Die AK hat eine Verbandsklage gegen den Versicherer eingebracht.

AK Fazit: Preisvergleiche für Flugtickets-Buchungen werden Konsumenten schwer gemacht. Die Vorschrift, dass der echte Endpreis angegeben werden muss, wird nicht eingehalten. Billigflüge sind nicht immer billig. Der bei der Suche gefundene Flugpreis ist oft nicht der echte Endpreis. Zusatzkosten, etwa für Gepäck oder Kreditkarten, verteuern den Preis. Überdies darf für Zahlungsmittel nichts extra verlangt werden.

Konkret verlangt die AK daher:
+ Anbieter müssen Gesetze einhalten: Die Anbieter müssen endlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten und bereits bei der Suche – so wie das die EU Verordnung vorsieht – den Endpreis richtig angeben, also mit allen unvermeidbaren und vorhersehbaren Kosten und ebenso allfälligen Zusatzkosten, etwa für ein aufzugebendes Gepäck. In einem von der AK geführten Verbandsklagsverfahren gegen fluege.de hat das Oberlandesgericht Wien in diesem Punkt rechtskräftig festgestellt, dass es nicht ausreicht, eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit mit einer nicht gängigen Kreditkarte anzubieten.

+ Keine Extrakosten für Kreditkarten: Für die Verwendung von Zahlungsmitteln, etwa Kreditkarten oder auch andere Zahlungsmittel wie PayPal, dürfen keine Extrakosten verrechnet werden. Das ist nach dem Zahlungsdienstegesetz verboten. Trotzdem kamen bei einigen Anbietern bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte noch zum Teil erhebliche Kosten dazu. So betrugen die Zusatzkosten für einen Hin-und Rückflug für zwei Personen bei fluege.de knappe 100 Euro, bei Edreams immerhin fast 60 Euro. Die AK hat im Juni eine Klage gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen travel24.com anhängig gemacht, bei der der auch gegen den Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz geltend gemacht wird. Die AK prüft weitere Klagen.

+ Informationen verbessern: Gepäck kostet immer öfter extra. Die Informationen der Anbieter sind unzureichend und stark verbesserungsbedürftig. Es wird immer seltener, dass die günstigsten Tarife ein Freigepäck inkludieren. Oft ist es sogar besser, den nächstteureren Tarif zu wählen, bei dem ein Freigepäck inkludiert ist.

+ Vorauswahl für Gepäck bereits bei Flugsuche anzeigen: Damit endlich Preistransparenz für den Kunden gegeben ist, sollte bereits bei der Flugsuche ausgewählt werden können, ob ein Gepäckstück aufgegeben werden soll. Damit werden nur mehr solche Flüge angezeigt, bei denen ein Gepäckstück inkludiert ist. Die Zubuchung von Gepäckstücken kann die Kosten für einen Flug wesentlich verteuern, insbesondere dann, wenn der Konsument erst bei Flugantritt auf Flughaften entdeckt, dass der von ihm gebuchte Flug kein Freigepäck beinhaltet. Das kann aufgrund der teilweise dürftigen Angaben durchaus vorkommen.

 

Dienstag, 8. Januar 2013, von Elmar Leimgruber

Gratis Internet Surfen auf Asfinag Autobahnrastplätzen – Vignette 2013

Die österreichische Autobahngesellschaft Asfinag bietet ab sofort Gratis Internet auf ihren Rastplätzen an: Die Benutzer der Asinag-Raststionengelangen dort automatisch in das neue Asfinag-Portal mit kompakten Infomöglichkeiten zum Thema Maut und zur aktuellen Verkehrssituation. Bereits 27 der insgesamt 36 Rastplätze auf den Auztobahnen sind mit kostenlosem W-LAN-Zugang ausgestattet. Der Link zum neuen mobilen Internetportal der Asfinag: http://www.asfinag.at/wifi.

Ab 1. Februar 2013 ist übrigens nur mehr die neue Autobahn-Vignette 2013 in der Farbe “himbeer” gültig. Für das Vignettenjahr 2013 wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Tarife an den jährlich Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst. Die Tarife pro Fahrzeugkategorie wurden daher um +3,6 Prozent angehoben. Die Pkw Jahresvignette für 2013 kostet somit 80,60 Euro und ist bis 31. Jänner 2014 gültig. Nähere Infos dazu sind online abrufbar.

 

Raststation Hinterbrühl
Foto: Asfinag

Das kostenlose Onlineangebot auf den 27 Rastplätzen in Österreich ermöglicht aber auch einen einfachen Zugang zu den Verkehrs-Infodiensten der Asfinag, die für sämtliche Verkehrsteilnehmer von Interesse sind. Aktuelle Verkehrsmeldungen, Bilder von über 400 Verkehrskameras, Baustellen, das Wetter entlang der Fahrtroute und Hinweise zu wichtigen “Points of Interest” in der Umgebung (wie etwa Tankstellen, Rastmöglichkeiten und vieles mehr) können über eine interaktive Straßenkarte einfach abgerufen werden.

Informationen zur Videomaut für Pkw, die eine freie Fahrt durch Mautstellen ermöglicht, und ein Link zum Download der Asfinag Verkehrs-Apps für Smartphones runden das neue Service-Portal ab. Wer sich also über die Route oder über Details der geplanten Fahrstrecke informieren möchte, erhält auf diesem Portal alle erforderlichen Informationen. Und zudem ist auch das “ganz normale” Surfen möglich, während man sich von der Fahrt erholt.

Auch für Lenker von Lkw und Bussen bringt das Asfinag-Service Vorteile. Die individuelle Fahrleistung und die aktuell anfallenden Mautkosten können über den Mautkalkulator und das sogenannte Self-Care-Portal der Asfinag jetzt auf der Strecke noch einfacher abgerufen werden. Hinweise zu Parkmöglichkeiten für den Schwerverkehr ergänzen das neue Serviceangebot für unterwegs und erleichtern die Reiseplanung.

Auf folgenden Rastplätzen in Österreich kann bereits gratis “gesurft” werden:

Vignettenpflicht-Streckennetz
Grafik: Asinag

- In Niederösterreich auf der A 1 die Rastplätze Viehdorf, Amstetten, Roggendorf, Schallaburg, Kirchstetten und Kesselhof, auf der A 21 der Rastplatz Hinterbrühl sowie auf der A 2 die Rastplätze Steinfeld und Wr. Neustadt und auf der A 4 Fischamend und Maria Ellend;

- In Tirol auf der A 12 die Rastplätze Weer Süd, Zirl/Inzing sowie Münster Nord und Süd und auf der A 13 Nösslach;

- In Oberösterreich auf der A 8 die Rastplätze Murau West und Murau Ost sowie auf der A 1 Hainbach Nord und Hainbach Süd sowie der neue Lkw-Schwerpunktrastplatz Oberwang.

- In der Steiermark sind es auf der A 9 die Plätze Gaishorn und Kalwang sowie auf der A 2 Herzogberg Süd und Nord;

- In Kärnten neu der Schwerpunktrastplatz Arnoldstein;

- In Salzburg auf der A 10 der Rastplatz Lanschütz.

Mittwoch, 7. September 2011, von Elmar Leimgruber

Katholischer Familienverband fordert Öffi-Freifahrt für Kinder

Angesichts der aktuellen Diskussion über eine neue Tarifgestaltung der Wiener Linien fordert der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien die kostenlose Benützung des öffentlichen Verkehrs für Schülerinnen und Schüler bis zum 15. Lebensjahr. “Wenn die Wiener Linien über eine neue Tarifgestaltung nachdenken, sollten sie nicht länger Erwachsenentarife von Kindern und Jugendlichen kassieren”, fordert Mechtild Lang, Vorsitzende des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien (KFVW). Vielmehr “sollten alle Schülerinnen und Schüler bei Lehrausgängen und nach Unterrichtsende öffentliche Verkehrsmittel unentgeltlich benutzen können. Dies wäre auch eine Chance für eine Verwaltungsvereinfachung in Wien”, so Lang.

Aktuell kassieren die Wiener Linien und andere Verkehrsunternehmen pro Schülerin und Schüler nahezu Erwachsenentarife für die sogenannte “Schülerfreifahrt”: Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) bezahlt 366,10 Euro pro Schülerin und Schüler an die Wiener Linien – wovon die Eltern 19,60 Euro Selbstbehalt an den FLAF bezahlen. Dazu kommen 60 Euro für die zusätzlich erforderlichen 10 Zusatz-Monatskarten. In Summe zahlen somit FLAF und Eltern mit insgesamt 426,10 Euro pro Schülerin oder Schüler wesentlich mehr als Berufspendler und fast so viel wie erwachsene Jahreskartenbezieher, deren Jahreskarte in Wien 449 Euro bei Barzahlung und 458 Euro bei monatlicher Abbuchung kostet, kritisiert Lang.

Zudem sei es bei der anstehenden Tarifreform der Wiener Linien höchst an der Zeit, für Studierende an Wiener Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen, deren Lehrveranstaltungen im Gegensatz zu den Universitäten bereits im Februar beginnen, passende gültige Semestertickets anzubieten. Daher sollten vergünstigte Semestertickets für alle Studierenden eingeführt werden und nicht nur für Studierende der Hauptunis. Derzeit zahlen Studenten mit Hauptwohnsitz in Wien für zwei Semestertickets der Wiener Linien insgesamt 101,- Euro und ohne Anspruch auf Familienbeihilfe 257,- Euro. Für die jährlich verbleibenden vier Ferienmonate müssen Monatskarten zu je 49,50 Euro erworben werden.

“Die unentgeltliche Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für Kinder und Jugendliche wäre ein wichtiger Schritt, um die Familienfreundlichkeit der Wiener Linien zu beweisen. Denn auch die Erhöhung der Wassergebühren in Wien um mehr als ein Drittel wird die Familien – neben den Beziehern kleiner Einkommen – besonders treffen”. Gerade weil das rot-grün regierte Land Wien “bei den Senioren ohne jede soziale Differenzierung eine 50-prozentige Ermäßigung gewährt, seien Erwachsenentarife für Schülerinnen und Schüler völlig unangebracht”, so  Mechtild Lang.

Sonntag, 2. Mai 2010, von Elmar Leimgruber

AK testet mobiles Internet: Kosten nach wie vor hoch

Mobilfunk ist teilweise günstiger als Festnetz. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Arbeiterkammer (AK). Festnetzangebote mit zehn Gigabyte oder unlimitierten Datentransfer kosten demnach im besten Fall fünf bis zehn Euro, mobil 15 Euro. Aber: Viele Festnetzangebote liegen über den Mobilfunktarifen. Augenfälligster Unterschied: Die Kosten für den Mehrtransfer im Mobilnetz sind empfindlich teurer. Im Festnetz liegen sie zwischen 1,2 und 6,6 Cent pro Megabyte, bei mobilen Verbindungen hingegen bei zehn bis 25 Cent pro Megabyte. Im Vergleich dazu: Bei Wertkarten-Anbietern kostet das Gigabyte meist 20 Euro für zwölf Monate, drei Gigabyte gibt es um 60 Euro und zehn Gigabyte um 200 Euro. Zu 2009 sind die Preise meist unverändert. Jüngst kamen Angebote um zehn Euro pro Gigabyte auf den Markt.

Der AK Preistest bei sieben Anbietern zeigt zudem: Die Preisunterschiede bei Vertragstarifen sind enorm. Wer über seine Pauschale hinaus oder darunter surft, zahlt stark drauf. Die Preise haben sich seit der AK Erhebung 2009 kaum bewegt. „Nutzer müssen also weiterhin auf extrem hohe Mehrtransfer-Kosten achtgeben“, warnt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Wer über das Datenpauschale hinaus surft (oder darunter bleibt), zahlt im schlimmsten Fall für ein Gigabyte 49 Euro und für drei Gigabyte 522 Euro. Jedes zusätzliche Megabyte kostet zehn bis 25 Cent – gegenüber 2009 sind die Kosten für den Mehrtransfer unverändert hoch. Zum Vergleich: Im Pauschale kostet das Megabyte umgerechnet nur 0,1 bis einen Cent bei Vertragstarifen. Wenn das Pauschale aufgebraucht ist, wird die Transfergeschwindigkeit nun bei fünf Tarifen zum Schutz der Nutzer gedrosselt. 2009 waren es drei Tarife.

Das mobile Breitbandangebot wird ständig erweitert. Aber für Konsumenten ist es schwer, den Überblick über Kosten, Nebenbedingungen und technische Nutzungsarten zu erhalten. Die AK hat bei A1/bob, T-Mobile, Orange, Drei, Tele.ring, Ge org und Yesss die Preise getestet. Bei den Vertragstarifen gibt es in den Datenpauschalen ein bis 19 Gigabyte (ein Angebot mit unlimitierten Datentransfer). Im günstigsten Fall kostet ein Gigabyte vier Euro, drei und sechs Gigabyte neun Euro und 15 Gigabyte 15 Euro. Im Vergleich zum AK Test 2009 sind die Kosten meist gleich geblieben.

Heuer gibt es 23 Vertragstarife, 2009 waren es 16. Es gibt mehr Angebote mit höherem inkludierten Datenvolumen (ein Drei-Tarif hat unlimitierten Datenverkehr). Nur wenige Tarife sind gegenüber 2009 billiger geworden: Bei zwei A1-Tarifen wurde das Datenpauschale günstiger. Bei T-Mobile erhält man bei zwei Tarifen für das gleiche Grundentgelt mehr Freidatenvolumen als im Vorjahr. Bei Orange wurde die Grenze für die Geschwindigkeitsdrosselung auf das inkludierte Datenvolumen angehoben. Drei hat ein unlimitiertes Angebot und Ge org bietet nun zwei Produkte an.

Die EU Kommission hat indes die Internet-Anbieter zu mehr Transparenz beim Datenroaming in der EU verpflichtet. Das muss auch innerhalb der Grenzen gelten! Konkret verlangt die AK von den Anbietern, dass sie ihre KundInnen knapp vor Ausschöpfen des Datenpauschales informieren – etwa durch Warn-SMS, Mail oder Pop-up. Außerdem sollen Anbieter ein kostenloses Sperrservice anbieten, wenn ein selbst festgelegter Höchstbetrag erreicht wird.