Mit ‘Terrorismus’ getaggte Artikel

Mittwoch, 14. Januar 2015, von Elmar Leimgruber

Österreich: Weltreligionen und Staat gemeinsam gegen Terrorismus

Zu einem wohl einmaligen Schulterschluss zwischen dem Staat Österreich und der in Österreich vertreetenen monotheistischen Weltreligionen (Christentum, Judentum, Islam) kam es gestern, Dienstag, in Wien. In einem gemeinsamen Statement, das auch von Bundespräsident Heinz Fischer unterzeichnet ist, betonen die Religionsvertreter ihre Ablehnung von Gewalt und Terrorismus und gegenseitigen Respekt für das, “was dem anderen heilig ist”.

“Werte und Prinzipien, die über Jahrhunderte hinweg erarbeitet und entwickelt wurden, wie Menschenwürde, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, kann der Fanatismus irregeleiteter Menschen auch mit Gewalt und Terror nicht aus der Welt schaffen”, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung, die Bundespräsident Heinz Fischer in der Präsidentschaftskanzlei vorstellte.

“Gewalt im Namen Gottes ist für Gläubige gleich welcher Religion die größte Blasphemie,” hatte der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn bereits in einer ersten Reaktion auf die Mordanschläge in Paris reagiert: “Du sollst den Namen Gottes nicht verunehren”, das zweite der zehn Gebote gelte nicht nur für Juden und Christen, sondern sinngemäß für jeden religiösen Menschen, hatte der Wiener Erzbischof weiter ausgeführt.

Der gemeinsamem Erklärung von Kirche und Staat war ein Treffen des Bundespräsidenten mit Kardinal Christoph Schönborn, IGGiÖ (Isalamische Glaubensgemeinschaft in Österreich) -Präsident Fuad Sanac, Oberrabbiner Paul Chaim Eisenberg, Bischof Michael Bünker, Superintendent Lothar Pöll sowie Bischofsvikar Iaonnis Nikolitsis vorausgegangen. Dazu stießen die Minister Sebastian Kurz und Josef Ostermayer.

Ergebnis der Erklärung war neben dem gemeinsamen Bekenntnis zu Menschenrechten und demokratischen Werten die “Abscheu” über die terroristischen Verbrechen und die Solidarität mit den Opfern, die unterschiedlichen Religionen angehören, und deren Angehörigen. das verlange eine “brüderliche Zusammenarbeit” der abrahamitischen Religionen, denn – wie es in der gemeinsamen Erklärung heißt -”Bibel, Tora und Koran sind Bücher der Liebe, nicht des Hasses”.

Kardinal Schönborn unterstrich das nach wie vor gute Verhältnis unter den Religionsgemeinschaften in Österreich und mahnte Respekt vor dem ein, “was anderen heilig ist”: Jede Form von Gewalt als Antwort auf Beleidigungen der Religion seien abzulehnen, der Rechtsstaat stelle dafür geeignete und ausreichende juridische Mittel zur Verfügung. Der Kardinal erinnerte zugleich an die hetzerischen antisemitischen Karikaturen in der NS-Zeit, auf die staatliche Behörden damals mit “hämischem Einverständnis” reagiert hätten. Dieser Blick in die Geschichte sollte auch heute “nachdenklich machen”, wenn es um das Ausreizen künstlerischer Freiheit geht, mahnte Schönborn.

Und hier die gemeinsame Erklärung von Bundespräsident Heinz Fischer, Kardinal Christoph Schönborn, Bischof Michael Bünker, Bischofsvikar Iaonnis Nikolitsis, Oberrabbiner Paul Chaim Eisenberg, IGGIÖ-Präsident Fuat Sanac und Superintendent Lothar Pöll über gemeinsame Positionen und Werte vor dem Hintergrund des Mordanschlags in Paris vom 7. Jänner im Wortlaut:

Wien, 13. Jänner 2015

Gemeinsame Erklärung:

In der vergangenen Woche hat es in Paris einen sich über drei Tage hinziehenden Terroranschlag von islamistischen Fanatikern mit zahlreichen Todesopfern gegeben.
In einer solchen Situation ist Klugheit und Verantwortungsbewusstsein erforderlich.
Frankreich hat dies in einer imposanten und eindrucksvollen Kundgebung am vergangenen Sonntag getan.
Auch in Österreich hat es eine beeindruckende Zahl von Reaktionen der Solidarität und des Mitgefühls gegeben.
Die Bundesregierung hat für vergangenen Sonntag, den 11. Jänner, zu einer öffentlichen Kundgebung auf dem Ballhausplatz zwischen Hofburg und Bundeskanzleramt gemeinsam mit den gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften eingeladen, um ein Zeichen der Betroffenheit, der Solidarität und der Entschlossenheit im Kampf gegen den Terror zu setzen.
Bei dieser Veranstaltung wurde eine Erklärung der Bundesregierung vorgetragen, in der die Lehren aus der Geschichte bekräftigt wurden, unser Bekenntnis zu Menschrechten, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit bekräftigt wurde und in der zur gemeinsamen Verteidigung unserer Werte und Prinzipien aufgerufen wurde.
Als weiteren Schritt hat der Bundespräsident Vertreter der drei größten Religionsgemeinschaften in Österreich, nämlich des Christentums, des Islams und des Judentums sowie zwei Vertreter der Bundesregierung eingeladen, um in diesem Kreis Gedanken auszutauschen und gemeinsame Positionen zu definieren.
Folgendes stand und steht dabei im Vordergrund:

1. Unsere Abscheu in Bezug auf die in Frankreich begangenen Verbrechen.

2. Unsere Solidarität mit den Opfern und deren Angehörigen.

3. Eine Warnung vor weiterem Blutvergießen: Es gibt kein Anliegen der Welt, schon gar kein religiöses Anliegen, dem man mit Mord- und Totschlag dienen oder nützen kann.

4. Werte und Prinzipien, die über Jahrhunderte hinweg erarbeitet und entwickelt wurden, wie Menschenwürde, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, kann der Fanatismus irregeleiteter Menschen auch mit Gewalt und Terror nicht aus der Welt schaffen.

5. In Österreich sind Staat und Kirche getrennt. Das ist aber kein Hindernis, bei der Abwehr von Terror sowie bei der Verteidigung von Demokratie, Menschenwürde und Menschenrechten zusammenzuarbeiten. Im Gegenteil: Diese Zusammenarbeit ist wertvoll und wichtig.

6. Bei den Terroranschlägen in Frankreich sind Christen, Juden, Muslime und vielleicht auch Menschen ohne religiöse Bindung ums Leben gekommen.
Aus diesen und vielen anderen Gründen ist die brüderliche Zusammenarbeit von Christen, Juden und Muslimen, in die auch die anderen gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften sowie Menschen ohne religiöse Bindungen einbezogen und willkommen sind, besonders wichtig.

7. Meinungsfreiheit und der Respekt vor dem, was anderen Menschen heilig ist, sind hohe Rechtsgüter, die ebenso gut nebeneinander existieren können wie Meinungsfreiheit und der Schutz vor Verleumdung und Beleidigung.

8. Christen, Juden und Muslime in Österreich sind vereint im Bekenntnis zum Rechtsstaat, in der Achtung vor unseren Mitmenschen und deren Überzeugungen und in der selbstverständlichen entschiedenen Ablehnung von Terror und Gewalt.
Wir bekräftigen den Satz:
Bibel, Tora und Koran sind Bücher der Liebe, nicht des Hasses.

9. Maßnahmen, die für die Zukunft mehr Sicherheit bewirken sollen, können nicht auf die Ausrüstung der Sicherheitsbehörden beschränkt sein, sondern müssen insbesondere auch Bildungspolitik und Integrationspolitik umfassen.

Mittwoch, 18. April 2012, von Elmar Leimgruber

Verfallt nicht der PR-Strategie eines Massenmörders!

Es ist zwar nicht nur notwendig, sondern auch sinnvoll, über den Prozess gegen den norwegischen Massenmörder Anders Behring Breivik zu berichten, aber in einer Art und Weise, dass er sich nicht als “verehrenswürdiger Held” und “Opfer des Systems” darstellen kann. Der sich zu seinem Wahnsinnstaten Bekennende erklärt sich nicht nur für unschuldig, da er aus “Notwehr” gehandelt habe, sondern “bereut” offenbar aus vollster Überzeugung nur, nicht noch mehr Menschen ermordet zu haben.

Es gibt zu viele Menschen (im extrem linken genauso wie im extrem rechten politischen Spektrum) in ganz Europa, die sich aus Enttäuschung und Frust über das aktuelle politische System nach einer Leitfigur sehnen. Diese soll dann in beiden Fällen die aktuellen politischen Zustände beenden und eine neue, “gerechtere und bessere Gesellschaftsordnung” herbeiführen, in der es allen Menschen gut geht, in der alle Menschen im Wohlstand leben. In beiden politischen Systemen gäbe es dann keinen Spielraum mehr für Toleranz und für andere Meinungen, sondern die dem “neuen” System Unangepassten würden verfolgt: im einen Fall die sogenannten Reichen zu Gunsten der so genannten Armen verfolgt, enteignet und enterbt und im anderen Fall grundsätzlich Andersdenkende und Minderheiten, die dem System der Leitfigur nicht zustimmen. Das darf vor allem in einem geeinten Europa niemals (mehr) passieren.

Und daher muss alles unternommen beziehungsweise unterbunden werden, was schwache zu Extremismen neigende Menschen darin bestärken könnte, einem wahnsinnigen Idol hinterherzueifern. In diesem Zusammenhang ist für mich gänzlich unverständlich, warum die norwegische Justiz TV-Übertragungen aus dem Gerichtssal zulässt, wo der Massenmörder Breivik von vorne herein die Medien und die Öffentlichkeit für seine PR-Aktion missbrauchen wollte. Bei allem Verständnis für die Hinterbliebenen ist es zudem auch fraglich, ob eine Haft von maximal 21 Jahren (in Norwegen Höchststrafe) für Massenmord die höhere Strafe bedeutet als tatsächlich lebenslang in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu landen, was Breivik ja unbedingt vermeiden will.

Ich warne jedenfalls davor, den offensichtlich scharf kalkulierenden norwegischen Attentäter und Massenmörder zu unterschätzen, anzunehmen, dass er nicht genau wüsste, wie er Medien zu seinem Vorteil einsetzen kann: Er plante auch seine Anschläge sehr penibel und so agiert er sicher sicher nach vor.  Ich appelliere daher an alle Medienvertreter, im Zusammenhang mit der Berichterstattung im Fall Breivik ausnahmslos auf jegliche Live-Übertragung zu verzichten und bei der Auswahl des zu sendenden Materials in diesem Fall nicht nur nach üblichen Kriterien abzuwägen, sondern sich hier ganz besonders der Verantwortung bewusst zu sein, was entsprechende Filmberichte bei umsturzanfälligen Menschen anrichten könnte. Medien riskierten sonst zu (wenn auch ungewollten) indirekten (terroristischen) Mittätern in Breiviks Dienste zu werden.

Im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den norwegischen Massenmörder Anders Behring Breivik hat übrigens auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) eine zurückhaltende Berichterstattung angemahnt. Deren Standpunkt stimme ich vollinhaltlich zu: Es gelte, den Spagat zwischen dem Informationsauftrag der Journalistinnen und Journalisten und dem Opferschutz zu schaffen, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken: „Journalisten dürfen sich nicht zu Breiviks unfreiwilligen Helfern machen lassen.“ Der Beschuldigte habe es darauf angelegt, den Strafprozess als Medienspektakel zu missbrauchen. Journalisten dürften seinen Verführungskünsten nicht verfallen.

„Auch in diesem Fall, der für Norwegen eine Katastrophe war, gelten die Richtlinien des Pressekodex“, betonte Konken. So sehe etwa dessen Ziffer 11.2 vor, dass sich die Medien „nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen“ lassen dürften. Und weiter heiße es: „Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.“ Konken: „Wenn Journalisten den Ausführungen des Angeklagten so viel Raum schenken, wie er es sich wünscht, geraten Schrecken und Ungeheuerlichkeit seiner Taten in den Hintergrund.“ Das dürfe auf keinen Fall geschehen, so Konken.

Dienstag, 29. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Juristen und Journalisten warnen: Meinungsfreiheit in Gefahr

Die beiden Politiker Andreas Khol und Harald Ofner diskutieren über Meinungsfreiheit
Foto: © Leimgruber

Die geplante Änderung des § 283 des Österreichischen Strafgesetzbuches (StGb) kann zu Missbrauch und zu schwerwiegenden Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit führen. Darin waren sich die Teilnehmer einer vom Hayek Institut eingeladenen hochkarätigen Podiumsdiskussion zum Thema “Meinungsfreiheit in Gefahr” im Wiener Palais Daun-Kinsky einig. Die Neufassung belegt die sogenannte “Verhetzung” mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren, wobei jedermann diesbezüglich angeklagt werden kann, unabhängig davon, ob die Aussagen, die zur Anklage führen, der Wahrheit entsprechen oder nicht.

Selbst ex-Nationalratspräsident Andreas Khol meinte zwar, dass die geplanten Änderungen “nicht zu weit gingen”, ergänzte aber, dass er “kein Freund dieser Bestimmungen” sei. Aber wenn Journalisten schon für Meinungsfreiheit plädierten, dann sollten sie auch die Persönlichkeitsrechte anderer wahren.

(v.l.n.r.) Barbara Kolm, Rosemarie Schwaiger, Gottfried Korn, Harald Ofner, Andreas Khol, Johann Rzeszut, Andreas Unterberger
Foto: © Leimgruber

Der “immer engere Spielraum für Meinungsfreiheit” bereite ihm Angst, äusserte sich Andreas Unterberger, ex-Chefredakteur der “Presse” und der “Wiener Zeitung” und nun erfolgreicher Web-Blogger: Die Rechte würden willkürlich genommen, und schon etwas öffentlich zu sagen, was irgendwem nicht gefalle, reichte aus, um wegen Verhetzung angeklagt zu werden. Früher wurde die Pressefreiheit als ein hohes Gut erkannt, “heute ist uns das Bewusstsein dafür verlorengegangen,” kritisierte Unterberger. Jeder habe heute eine Lobby, nur die Freiheit nicht, für die unsere Vorfahren 1848 auf die Barrikaden gestiegen sind”. Der sinngemässe Grundsatz von Voltaire aber gelte nach wie vor: “Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst,“ so Unterberger, der die ersatzlose Streichung der zweiten geplanten Ziffer fordert.

Ex-Gerichtshof-Präsident Johann Rzeszut und der prominente Web-Blogger Andreas Unterberger
Foto: © Leimgruber

“Die Wahrheit ist den Menschen zumutbar,” zitierte ex-Justizminister und Rechtsanwalt Harald Ofner Ingeborg Bachmann und betonte, dass er seit 50 Jahren eine ständig zunehmende Aushöhlung der Meinungsfreiheit feststelle. Die geplanten Gesetzesänderungen seien zudem eine “Kriminalisierung”, weil jegliche Gefängnisstrafe über einem Jahr nicht nur zum Verlust jeglicher öffentlicher Ämter führe, sondern auch zum Ausbleiben der öffentlich-rechtlichen Person. “Ich warne vor der Rechtsvernichtung,” sagte Ofner. Er wolle sich nicht dafür einsperren lassen, weil er seine Meinung sage. Jetzt sei es Zeit Widerstand zu leisten, forderte Ofner.

Man müsse Bedenken offen äussern können und er fordere Gerechtigkeit, sagte Johann Rzeszut, ex-Präsident des Obersten Gerichtshofes. Die Freiheit, so auch die Meinungsfreiheit, habe ihre Wurzeln in der Menschenwürde, . Diese gelte es zu schützen. Und es brauche auch nicht immer wieder neue Gestze, erklärte Rzeszut.

Bei einer Veranstaltung vor ein paar Wochen hatte -wie berichtet- bereits der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) vor den neuen Gesetzesparagraphen gewarnt.

Moderatorin Barbara Kolm (Hayek Institut), “Presse”-Redakteurin Rosemarie Schwaiger, Medienanwalt Gottfried Korn
Foto: © Leimgruber

Dokumentation:

Gesetzestext § 283 bisher:

1- Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
2- Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Gesetzestext § 283 neu:

1- Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder
nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
2- Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Weitere Beiträge zum Thema Presse- und Meinungsfreiheit:

- Kommentar: Was macht einen Terroristen aus?

- Journalistenclub: Pressefreiheit braucht keine Fesseln

- Kommentar: Journalistische Unabhängigkeit und wirtschaftliche Zwänge

- Kommentar: Für Verantwortung im Journalismus UND Pressefreiheit

- Kommentar: Verbrechen und journalistische Verantwortung

- Deutscher Journalistenverband ortet Bedrohung des Journalistenberufs

- Journalisten sind Lügner, inkompetent und manipuliert

- Claus Gatterer Journalistenpreis geht an Edith Meinhart

- Internationaler Tag der Pressefreiheit 2010

- Reporter ohne Grenzen hilft Journalisten in Not

- dpa-Chef plädiert für Mut und Qualität im Journalismus

- Press Freedom Award für mutigen Journalismus in Russland ausgeschrieben

Dienstag, 19. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Nackt-Scanner erkennen Sprengstoff nicht wirklich

Letzte Woche berichtete ich hier, dass der Strahlungsbeauftragte der deutschen Bundesregierung sich aus gesundheitlichen Gründen gegen den Einsatz von sogenannten Nacktscannern aussprach.

In der ZDF-Sendung “Markus Lanz” (übrigens ein gebürtiger Südtiroler) wurden diese Geräte nun getestet. Und der Wiener Physiker Werner Gruber war als Experte geladen.

Und siehe da: die ach so sicheren Anti-Terror-Geräte erkannten weder eindeutig ein Taschenmesser, das Gruber bei sich trug, noch ein Fläschchen hochexplosiven sprengstoffähnlichen Stoffs (Thermit) noch ein Feuerzeug und weitere potentielle Anschlagsutensilien.

Wenn dem so ist, dann sollte schnellstens darauf verzichtet werden, weiteres unnötiges Geld in solche Geräte zu verschwenden. Und wenn man schon der Bevölkerung weismachen will, dass alles ihrer Sicherheit dient, dann sollte man auch besser Massnahmen treffen, die mit Sicherheit dazu geeignet sind, Terroranschläge auch tatsächlich zu verhindern.

Und hier ist das Originalvideo des ZDF zu diesem Thema: http://hstreaming.zdf.de/zdf/300/100113_scanner_mla.mov

Dienstag, 19. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Was macht einen Terroristen aus?

Wodurch begeht man eine terroristische Straftat? Ist jede gesetzlich strafbare Handlung (z.B. eine Besetzung) oder auch eine Demonstration vielleicht automatisch potentiell schon eine terroristische Aktion?

Ist es erst dann ein terroristischer Akt, wenn man eine vorher definierte terroristische Tat tatsächlich auch selbst durchführt? Wie ist es, wenn man sie finanziert? Ist es bereits Terrorismus, wenn man öffentlich darüber nachdenkt, dass und/oder wie eine solche Tat zu begehen wäre? Und vor allem: Ist man bereits ein Terrorist, wenn man medial dafür mobilisiert oder auch nur damit sympathisiert oder wenn man sachlich korrekt darüber berichtet?

Vergangenen Freitag endete die Begutachtungsfrist zum so genannten österreichischen Terrorismuspräventionsgesetz 2010. Die Novelle sieht vor, künftig auch die Aufforderung zu terroristischen Straftaten sowie deren “Gutheißung” unter Strafe zu stellen. Daher meine obigen Fragen dazu.

Österreichs Spezialeinheit COBRA
Foto: BMI

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) tritt in einer Aussendung vor allem der beabsichtigten Erweiterung des Katalogs terroristischer Straftaten entschieden entgegen. “Bedenklich stimmt, dass abermals rechtsstaatliche Grundsätze unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung über Bord geworfen werden”, kritisiert ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler:

Vor allem der Tatbestand der “Gutheißung” öffne potenziellem Missbrauch Tür und Tor. Laut Entwuf ist künftig der zu bestrafen, der eine terroristische Straftat in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzurufen. “Diese Strafbestimmung ist geeignet, eine offene Diskussion der Erscheinungen des Terrorismus zu erschweren”, erklärt Benn-Ibler, “und stellt daher einen Angriff auf die Meinungsfreiheit in Österreich dar”.

Es bestehe dann die Gefahr einer Pönalisierung von Auseinandersetzungen über historische, wirtschaftliche oder kulturelle Ursachen von Terroranschlägen. “Die Pönalisierung des so genannten Gutheißens terroristischer Straftaten, so verwerflich diese auch sind, schafft jedenfalls eine Gefahr, die ihre denkbaren Vorteile überwiegt”, ist Benn-Ibler besorgt über die weitreichenden Folgen. Der vorliegende Entwurf findet daher nicht die Zustimmung der Rechtsanwaltschaft.

Auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) brachte bei der Parlamentsdirektion und im Justizministerium eine Stellungnahme zur geplanten Gesetzesnovelle ein:

Er begrüßt zwar grundsätzlich den Willen des Gesetzgebers, die Vorbereitung einer terroristischen Handlung unter Strafe zu stellen. “Aus der Sicht der Journalisten bringen aber die angedachten Gesetzesänderungen einige Probleme mit sich. Besonders der § 278f „Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat“ bringt eine dramatische Einengung der Berichtsmöglichkeit für Medienmitarbeiter und gleicht einer Zensurmaßnahme.” Diese Bestimmungen machten es Journalisten nahezu unmöglich, über Missstände zu berichten.

Aufgabe des investigativen Journalismus sei aber die Aufdeckung von Missständen, wozu zum Beispiel auch “die schlampige Handhabung von Sicherheitsmaßnahmen auf einem Flughafen” gehöre. Diese Aufdeckungen hätten in der vergangenen Zeit dafür gesorgt, “dass Schwachstellen aufgrund dieser Berichte dann tatsächlich verbessert wurden und in Folge dessen vielleicht sogar zur Verhinderung eines terroristischen Anschlags beigetragen haben”.

Die COBRA im Einsatztraining
Foto: BMI

Für den ÖJC ist dieser Paragraf im Zusammenspiel mit der geplanten Verschärfung des Medienrechtes “ein weiterer Versuch, die Arbeit des Journalisten zu kriminalisieren. Journalistische Berichterstattung über gefährliche Missstände im Sicherheitswesen können mit den Tatverdacht des nicht sachlich definierbaren Begriffs „Aufreizung“ zu einer Verurteilung eines Journalisten führen”, kritisiert der ÖJC. Fachmedien, die sich mit dem Sicherheitsthemen beschäftigen wäre zudem die Existenzgrundlage entzogen, wenn nicht anhand konkreter Tatsachen über Schwachpunkte von Sicherheitseinrichtungen berichtet werden darf.

Der Journalistenclub fordert daher “die ersatzlose Streichung des Paragrafen 278f StGB, da er einerseits die Pressefreiheit drastisch einschränkt und andererseits keine Straftat und deren Vorbereitung oder aber auch die Verleitung dazu verhindern wird können”.

Ich habe zu Beginn dieses Artikel bereits einige Fragen gestellt, die meines Erachtens vor der Verabschiedung eines Gesetzes beantwortet werden müssten und die, wenn es schon zu einer Gesetzesverschärfung kommt, auf jedem Fall auch im Gesetzestext klar genannt und geregelt sein sollten. Denn es kann nicht sein, sondern stellte wohl auch eine Überforderung dar, würde man von jedem Richter erwarten, selbst von Fall zu Fall entscheiden zu müssen, was Terror ist.

Tatsächlich terroristische Handlungen (z.B. Anschläge, Morde, bewafftete Gruppenbildungen, Überfälle…) medial zu bewerben oder gutzuheissen wäre meines Erachtens vollkommen unverantwortlich. Und im Zusammenhang mit dem sogenannten investigativen Journalismus erwarte ich mir schon auch mehr Verantwortungsbewusstsein anstelle von billiger Sensationslust von Seiten mancher Medien, gerade was “Sicherheitslücken” betrifft. Um das mit einem Beispiel zu belegen: Wenn ich als wichtiges Magazin darüber berichte, dass es erstaunlich ist, dass die hochprominente Familie XY nicht nur keine Leibwächter hat, sonderen deren Haus nicht einmal alarmanlagengeschützt ist, dann wird die betroffene Familie zwar wohl rasch für Sicherheitsmassnahmen sorgen (reicht es nicht, wenn ich die Betroffenen auf ihre Sicherheitslücken aufmerksam mache? Muss ich darüber berichten?), aber vielleicht kommen diese zu spät, weil meine Story sofort Verbrecher anlockt…

Andererseits: Nur sachlich korrekt darüber zu berichten, was geschieht, bedeutet keinesfalls eine Aufforderung oder Gutheissung dessen.

Zusammengefasst: Es muss im Interesse aller (auch aller Medien) liegen, echten Terrorismus (und zuvor muss definitiv abgeklärt werden, was da alles dazugehört) zu bekämpfen, und dem weder eine Plattform noch Werbemöglichkeiten zu bieten und ihn erst recht nicht gutzuheissen. Eine objektive und sachliche mediale Berichterstattung ist ja auch niemals eine Terrorismusförderung oder gar -gutheissung.

Die Bevölkerung hat das Recht auf unzensorierte Informationen. Die freie Meinungsäusserung und die Pressefreiheit sind Grundwerte einer demokratischen Gesellschaft und dürfen also niemals zugunsten des sogenannten “Kampfes gegen den Terror” geopfert werden. Und daher sind auch gesetzliche Versuche einer Internetzensur (wie aktuell beispielsweise im angeblich liberalen Frankreich) strikt abzulehnen.

Jeder aber, der publizistisch oder anderweitig (z.B. als Unterrichtender) an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt, trägt eine überaus grosse Verantwortung, nicht nur für sich, sondern mit für all jene, die er erreicht und mitprägt. Dieser Verantwortung muss man sich -auch als Journalist- bewusst sein und gewissenhaft zugunsten des Allgemeinwohls (=das Wohl aller) handeln.

Donnerstag, 14. Januar 2010, von Elmar Leimgruber

Nackt-Scanner, medizinisch durchleuchtet

Strahlungs-Fachmann Prof. Rolf Michel
Foto: ssk.de

Sogenannte Nackt-Scanner sind in aller Munde. Um die Sinnhaftigkeit von deren Einsatz zur Terrorbekämpfung könnte man sicher unendlich streiten; das soll also jetzt nicht mein Thema hier sein. Doch in jedem Fall wichtig erscheint mir, bei dieser ganzen Debatte zumindest diese Frage zu stellen: Sind solche Geräte, die übrigens auch für den Flughafen Wien geplant sind, -medizinisch betrachtet- unschädlich oder bedenklich? Also wie stark belasten die Terahertzstrahlungen, die möglicherweise bald auf vielen europäischen Flughäfen eingesetzt werden, unsere Gesundheit?

“Wir wissen von der aktiven Terahertzmethode noch zu wenig – gerade was die Langzeitfolgen betrifft”, aber “von der Röntgenstrahlung wissen wir, dass sie karzinogen ist (= zur Bildung von Tumoren führen kann), und wir setzen sie nur dann ein, wenn eine medizinische Indikation (= medizinisch gerechtfertigt) gegeben ist. Dies betont Rolf Michel, Vorsitzender der Strahlenschutzkommission in Deutschland und Leiter des Zentrums für Strahlenschutz und Radioökologie der Universität Hannover gegenüber dem Fachmagazin “ÄrzteWoche” und warnt davor, “aus Ängstlichkeit zum erstbesten Verfahren zu greifen”.

Körper-Scanner kann der Fachmann jedenfalls “aus heutiger Sicht nicht empfehlen”: Beim Nackt-Scannen werden drei verschiedene Scan-Arten verwendet: Röntgenstrahlen sowie die aktive und passive Terahertzmethode. Die ionisierenden Röntgenstrahlen sind die aggressivste Strahlenform. Beim “Körper-Scannen” ist die Strahlenbelastung zwar geringer als in der Medizin, gesundheitliche Nachteile sind aber laut Michel nicht auszuschließen. Und auch bei der aktiven Terahertzmethode ist der Körper einer elektromagnetischen Strahlung ausgesetzt. Lediglich die passive Terahertzmethode ist unbedenklich, weil sie die natürliche Strahlung des Menschen nutzt, diese ist dafür aber weniger sicher.

Das gesamte Interview der ÄrzteWoche mit dem Strahlungs-Fachmann ist hier online verfügbar.

Und meine Frage dazu lautet: Wenn dem -medizinisch durchleuchtet- so ist: Wer will schon auf eine Art und Weise den “Kampf gegen den Terror” unterstützen, die möglicherweise zur Bildung eines Tumors oder andere gesundheitliche Verschlechterungen mit sich bringen kann? Und vielleicht gibt es ja auch viel effizientere und nachhaltigere Mittel der Terrorismusbekämpfung, als von vorne herein in jedem Fluggast einen potentiellen Attentäter zu sehen…