Mit ‘Urlaub’ getaggte Artikel

Montag, 4. Juli 2011, von Elmar Leimgruber

Test Reiseportale: Fehlende Transparenz bei Buchung und Preisen

Wer die Angebote der Anbieter bei Reisen vergleicht, kann bis zu 50 Prozent sparen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Servicequalität (DISQ) im Auftrag von n-tv, das insgesamt 27 Online-Anbieter, darunter 17 Reisevermittler und zehn Reiseveranstalter einem umfassenden Test unterzog. Insgesamt orten die Marktforscher bei Reiseportalen fehlende Transparenz sowohl bei Buchung als auch bei den Preisen: Die Servicequalität war insgesamt nur befriedigend, die Transparenz der Preise sogar mangelhaft:

“Bei mehr als der Hälfte der Unternehmen wurde der Reisepreis während des Auswahlprozesses teurer”, bemängelt Bianca Möller, Geschäftsführerin des Marktforschungsinstituts. “Zudem wurde in 70 Prozent der Fälle der Preis pro Person nicht in der Buchungsmaske ausgewiesen, so dass die Zusammensetzung des Gesamtpreises vor allem für Familien mit Kindern nicht nachvollziehbar war”, fügt Möller hinzu. Ein weiteres Defizit zeigte sich im Buchungsverlauf – so war eine Reiseversicherung in zwei Drittel der Fälle bereits voreingestellt.

Am Telefon beantworteten die Mitarbeiter die Kundenfragen jedoch kompetent, jedoch mussten die Anrufer im Durchschnitt 48 Sekunden auf einen Ansprechpartner warten. Per E-Mail war die Kompetenz dagegen nur ausreichend. Die Hälfte der Antworten war nicht vollständig und wenig verständlich formuliert. Dagegen überzeugten die informativen Internetauftritte und die Datensicherheit im Netz. “So erfolgte die Übertragung persönlicher Daten sowie der Zahlungsdetails stets verschlüsselt”, lobt die Serviceexpertin.

Große Unterschiede zeigten sich beim Vergleich der Konditionen: Im Durchschnitt konnten bei gleichem Reisetermin und Reiseziel sowie identischer Hotelkategorie mehr als ein Drittel des Reisepreises eingespart werden. Den größten Preisunterschied ergab eine einwöchige Reise für eine dreiköpfige Familie in ein 4-Sterne-Hotel nach Korfu – so kostete die Pauschalreise beim teuersten Anbieter mit fast 2.500 Euro doppelt so viel wie beim günstigsten Portal mit rund 1.250 Euro. Die Stornogebühren zehn Tage vor Antritt einer Reise schwankten zwischen 50 und 85 Prozent des Reisepreises.

Testsieger und damit “Bestes Reiseportal 2011″ wurde laut Test Otto-Reisen.de: Der Reisevermittler überzeugte durch eine große Angebotsvielfalt, den besten Internetauftritt und einen guten Service. Alltours.de konnte sich unter den Reiseveranstaltern an die Spitze setzen und punktete mit dem besten Service im Gesamtvergleich. Travel24.com bot die besten Konditionen.

Im Rahmen einer umfangreichen Servicestudie wurden 27 Reiseportale in jeweils zehn Fällen per Telefon und E-Mail verdeckt überprüft. Zudem erfolgte eine genaue Analyse der Internetseiten, des Buchungsverlaufs sowie der Zahlungsbedingungen und der Transparenz. Insgesamt wurden über 830 Servicekontakte ausgewertet. Zudem erhob das Institut bei jedem Anbieter die Preise für je zehn zuvor festgelegte Pauschalreisen.

Samstag, 19. März 2011, von Elmar Leimgruber

Urlaubstrends von Herr und Frau Österreicher 2011

 

52 Prozent der Österreicher haben im Vorjahr ihre Tour komplett alleine organisiert, ohne die Hilfe eines Reisebüros (2005: 36 Prozent). Dies geht aus der aktuellen Österreichischen Tourismusanalyse-Erhebung (durchgeführt in Form von 1044 persönlichen Interviews durchgeführt im Jänner 2011)  des Instituts für Freizeit- und Tourismusforschung (IFT) im Auftrag des ÖAMTC hervor. Hat sich vor fünf Jahren noch fast die Hälfte der Reisenden für eine Pauschalreise entschieden, so waren es demnach im Vorjahr nur 29 Prozent. Die Buchungsdienste von Reisebüros werden bei rund jedem zehnten Urlaub für Individualreise und für manche Reisebausteine herangezogen.

Für dieses Jahr haben laut Umfrage 39 Prozent der Umfrageteilnehmer fix einen Urlaub eingeplant, 32 Prozent sind noch unsicher und 29 Prozent gaben an, heuer nicht wegfahren zu wollen, was vor allem auch mit dem Lebensstandard zusammenhängt. Liebstes Urlaubsziel der bereits zur Reise fest entschlossenen Österreicher ist laut Erhebung auch 2011 das Heimatland mit 19 Prozent der Nennungen, gefolgt von Italien (17 Prozent), Kroatien (8 Prozent) sowie Spanien und der Türkei (je 7 Prozent) und Griechenland (6 Prozent). 14 Prozent der Befragten zieht es aus Europa weg (Vergleich zu 2010: Rückgang um 4 Prozent). Als sicherste Länder empfinden die meisten Österreich an erster Stelle, gefolgt von Deutschland, der Schweiz, den Benelux-Ländern und Frankreich, während Tunesien, Marokko, Ägypten und andere afrikanische Länder neben Russland als am unsichersten empfunden werden.

Die Frage nach der Sicherheit der Urlaubsländer beantworten die Österreicher so

Bei der Wahl des Urlaubszieles erweisen sich 45 Prozent der Befragten als erkundungshungrig. Sie wählen für jede Reise ein anderes Ziel aus. Rund ein Viertel der Urlauber hingegen fährt jedes Jahr an seinen Lieblingsstrand. 29 Prozent wechseln immerhin zwischen zwei und drei Ländern. Für die Hälfte der Österreicher ist ein gutes Preis-/ Leistungsverhältnis das schlagende Kriterium für die Urlaubswahl.

Als Informationsquellen zum Reiseziel greifen 38 Prozent der Befragten auf eigene Erfahrungen zurück, 35 Prozent informieren sich via Internet (doppelt so viele wie noch 2003) – und hier besonders Reiselustige, die unter 40 Jahre alt sind. 28 Prozent vertrauen Bekannten und Freunden, ein Viertel der Befragten einem Reisebüro oder einer Fremdenverkehrsstelle, 15 Prozent schmökern in Reisekatalogen. Mit zunehmender Bildung steigt das Interesse an Reiseführern (10 Prozent, in erster Linie Maturanten oder Universitätsabsolventen).

“Bei der Einholung von vor Ort hilfreichen Infos über das Reiseland haben die Österreicher noch etwas Handlungsbedarf”, sagt ÖAMTC-Touristikerin Dworak. Jeweils ein Drittel der Reisenden informiert sich vorab über Wetter und Sehenswertes im Urlaubsland. Geschichte ist nur für 15 Prozent der Befragten interessant, Zahlungsmittel, Bräuche, Sitten (je 14 Prozent), landestypische Speisen- und Getränke (13 Prozent), Maut- und Vignetteninfos wie auch Vorsorgeimpfungen (10 Prozent), Sicherheitslage (6 Prozent) und landestypische Verkehrsbestimmungen (5 Prozent) für noch weniger Reisende. Ganze 6 Prozent geben an, sich gar keine Infos zu besorgen. “Das stimmt bedenklich, denn man sollte zumindest über die gesundheitlichen Risiken und die gesetzlichen Gegebenheiten in seinem Urlaubsland informiert sein”, sagt die ÖAMTC-Expertin. Die gesamte Österreichische Tourismusanalyse ist auf www.freizeitforschung.at downloadbar.

Dienstag, 17. August 2010, von Elmar Leimgruber

Mängel am Urlaubsort bringen Preisminderung und Schadenersatz

Mängelfrei war mein Urlaub auf Mykonos
Foto: © Leimgruber

Wer grobe Mängel am Urlaubsort vermelden kann, hat künftig eventuell nicht nur Anspruch auf Reisepreisminderung, sondern auch auf “Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude”. Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) hat in einem jüngst ergangenen Urteil nämlich genauso entschieden.

Ein frisch verheiratetes Ehepaar hatte 2007 eine Hochzeitsreise nach Ägypten gebucht. Aufgrund weitreichender Mängel wie zum Beispiel Lärm in der Anlage und eingeschränkte Bademöglichkeit im Meer wurde der entsprechende Reiseveranstalter in einem Musterprozess des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) auf Preisminderung und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geklagt. Das oberste Gericht entschied sich zugunsten der Kläger und sprach dem Paar neben einer Preisminderung von 25 Prozent auch einen Schadenersatz in Höhe von 560 Euro zu.

Dieser Schadenersatzanspruch ist im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geregelt und soll Konsumenten für den Ärger und die Unlustgefühle, die durch vom Reiseveranstalter verschuldete mangelhafte Reiseleistungen verursacht werden, entschädigen. Das bedeutet, dass zusätzlich zu einem verschuldensunabhängigen Preisminderungsanspruch im Rahmen der Gewährleistung, unter bestimmten Voraussetzungen Konsumenten auch ein Schadenersatz zugesprochen werden kann, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft einen erheblichen Teil seiner vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erbracht hat.

Im konkreten Fall hatten zuvor sowohl das Erstgericht als auch das Berufungsgericht den Verbrauchern zwar eine Reisepreisminderung zugesprochen. Beide Gerichte lehnten aber einen zusätzlichen Schadenersatzanspruch mit der Begründung ab, dass in weniger schwerwiegenden Fällen im Rahmen der zugesprochenen Preisminderung auch “die entgangene Urlaubsfreude” mit abgegolten wäre.

Weitere Meldungen zum Thema Urlaub und Konsumentenschutz finden Sie hier.

Montag, 12. Juli 2010, von Elmar Leimgruber

Fahrgäste in der EU und ihre Rechte

Auf zum Flughafen!
Foto: © Leimgruber

Etwa 80 % der Europäer planen laut einer Umfrage in diesem Jahr eine Urlaubsreise. Wenn sie per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff zu ihrem Traumziel aufbrechen, sind sie durch zahlreiche Rechte geschützt – damit die schönste Zeit des Jahres nicht durch Unregelmäßigkeiten wie Flugverspätungen oder Zugausfälle beeinträchtigt wird. Darauf weist die EU-Kommission hin.

Reisende, die in diesem Sommer mit dem Flugzeug oder dem Zug in den Urlaub aufbrechen, genießen demnach in der EU eine breite Palette an Rechten. Auch für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden zukünftig gleiche Rechte gelten.

Bei ein- und ausgehenden Flügen haben Passagiere bereits seit geraumer Zeit weitreichende Rechte: Kostenlose Mahlzeiten und Getränke stehen Fluggästen bei Verspätungen ab zwei Stunden zu. Bei fünf Stunden Verspätung oder Annullierung des Fluges können Kunden zwischen einer Erstattung der Ticketkosten binnen sieben Tagen, einem Rückflug zum Abflugort oder der Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels zum Zielort wählen.

Oder rein in den Zug!
Foto: © Leimgruber

Wird der Flug auf den Folgetag verschoben, muss ein Hotelzimmer bereit gestellt werden. Zahlreiche Passagiere nutzten im vergangenen April diese Rechte, als infolge eines Vulkanausbruchs in Island eine gewaltige Aschewolke den europäischen Luftraum etwa eine Woche lang lahmlegte und zehn Millionen Menschen an Europas Flughäfen strandeten.

Wie für Flugpassagiere gilt auch für Bahnreisende, dass sie für beschädigtes oder verlorenes Gepäck entschädigt werden müssen – bei Flügen bis zu 1.220 €, bei Bahnfahrten sogar bis zu 1.300 €. Und auch für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden in naher Zukunft erweiterte, und damit ähnliche Rechte gelten wie für Bahn- und Flugreisende. Schiffsreisende müssen ab 2012 unter anderem für Verspätungen ab 90 Minuten entschädigt werden. Zu den Rechten von Busreisenden dauern die Verhandlungen noch an.

Wer mit der Eisenbahn verreist, kann aber jetzt schon unbeschwert in den Urlaub starten. Nachdem die EU die Rechte von Bahnreisenden im vergangenen Jahr an diejenigen von Flugpassagieren angeglichen hat, müssen Bahnreisende vor, während und nach ihrer Reise umfassend über die günstigsten Preise, kürzesten Fahrzeiten, Anschlusszüge sowie die Zugänglichkeit von Waggons und Bahnhöfen informiert werden. Bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden erhalten Bahnkunden nunmehr 25 % des Fahrpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 %.

Die innereuropäischen Fluggastrechte book link sind hier in einer informativen Broschüre kostenlos downloadbar.

Dienstag, 22. Juni 2010, von Elmar Leimgruber

Reiseportale: Grosse Unterschiede beim Preis und im Service

Ibiza
Foto © Leimgruber

Das beste Reiseportal 2010 ist Expedia.de. Dies geht aus einer Servicestudie des Deutschen Instituts für Service-Qualität im Auftrag des Fernsehsenders n-tv hervor, im Rahmen welcher 24 Reiseportale, darunter 15 Vermittler und neun Reiseveranstalter getestet wurden.

Im Rahmen der umfangreichen Servicestudie wurden nicht nur die Internetauftritte sowie die Zahlungs- und Stornobedingungen der Anbieter geprüft, sondern auch die telefonische Kontaktqualität und die Beantwortung von E-Mail-Anfragen. Zudem erhob das Institut bei jedem Anbieter die Preise für je zehn unterschiedliche Pauschalreisen. Insgesamt wurden 744 verdeckte Kontakte analysiert.

Der Reisevermittler expedia überzeugte laut Test durch günstige Angebote sowie eine schnelle Bearbeitung von Kundenanfragen. TravelScout24 auf dem zweiten Platz punktete mit einer kompetenten Beratung am Telefon. Der Drittplatzierte travelchannel.de bot insgesamt den besten Service aller Reiseportale und überzeugte unter anderem durch eine sehr informative Homepage und einen transparenten Buchungsprozess. travelchannel.de hatte übrigens kürzlich im Online-Reisbüro-Vergleich von Computer Bild die Bestnote von 2,35 erreicht und wurde somit zum Testsieger gekürt. Besonders überzeugen konnten hierbei die Kriterien “Preis”, “beste Bedienung” und “Transparenz”. Die besten Konditionen offerierte der Reisevermittler ebookers.com.

Großes Defizit der Branche: In zwei Drittel der Fälle war bei der Buchung der Abschluss einer Reiseversicherung bereits voreingestellt. “Das führt am Ende automatisch zu einem höheren Preis”, warnt Bianca Möller, Geschäftsführerin des Deutschen Instituts für Service-Qualität. “Wer nicht genau aufpasst, kauft hier unter Umständen eine Versicherung, die er gar nicht benötigt.”

Die Beratung am Telefon war im Durchschnitt nur befriedigend. Es haperte vor allem an der Verständlichkeit und Freundlichkeit der Mitarbeiter. Lange Wartezeiten gab es bei den E-Mails. Bis eine Antwort kam, mussten sich die Testkunden bis zu vier Tage gedulden. 30 Prozent der Anfragen wurden gar nicht beantwortet.

Positiv fiel hingegen auf, dass die Reiseportale viel Wert auf Sicherheit legen. Bei allen getesteten Anbietern erfolgte die Übertragung bereits bei der Eingabe persönlicher Daten über verschlüsselte Seiten.

Große Unterschiede gab es bei den Reisepreisen und den Stornogebühren: Eine zweiwöchige Reise auf die Kroatischen Inseln im September – zwei Erwachsene und ein Baby, Abflug von Berlin, 4 Sterne Hotel, Halbpension – kostete beim teuersten Anbieter mit fast 2.700 Euro mehr als das doppelte als beim günstigsten Portal mit rund 1.150 Euro. Bei der Stornierung einer gebuchten Reise zehn Tage vor Antritt schwankten die Stornogebühren zwischen 50 Prozent und 85 Prozent des Reisepreises.

Dienstag, 20. April 2010, von Elmar Leimgruber

Passagierrechte im Zusammenhang mit aktuellen Flugausfällen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) weist online auf die folgenden Konsumentenrechte und Passagierrechte im Zusammenhang mit durch die Vulkanasche bedingten ausgefallenen Flügen und Urlauben hin:

Passagiere haben Anspruch auf Erstattung von Flugpreis oder anderweitige Beförderung; kein Anspruch auf zusätzliche Ausgleichsleistung.In großen Teilen Europas wird derzeit der Flugraum wegen Gefährdungen durch Vulkanasche aus dem Vulkan unter dem Eyjafjalla-Gletscher auf Island gesperrt. Das führt zur Annulierung von Flügen. Der VKI stellt klar, welche Ansprüche von Flugpassagieren nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU und nach dem Konsumentenschutzgesetz geltend gemacht werden können.

Nur-Flug-Reisen:

Das ausführende Luftfahrtunternehmen (= jenes Unternehmen, das die Flugleistung tatsächlich erbringt / zB Buchung: Delta Air Ausführung: KLM = KLM ist Ansprechparrtner ist Ansprechpartner. Anspruchsgrundlage ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung (VO 261/2004). Diese Verordnung gilt für Flüge von einem Flughafen im Gebiet eines EU-Mitgliedsstaates (egal wohin) und für Flüge aus einem Drittstaat mit einer Fluglinie mit Sitz in der EU in das Gebiet der EU. Hin- und Rückflug gelten als zwei verschiedene Flüge!

Im Fall der Streichung von Flügen kann der Passagier wahlweise die Erstattung des Flugpreises (zahlbar binnen 7 Tagen) oder anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen.

Was unter “anderweitiger Beförderung” (nur Umbuchung auf späteren Flug oder auch Bus oder Bahn) und “frühestmöglich” genau zu verstehen ist, ist leider umstritten. Im Streitfall bitte alle Auslagen genau dokumentieren – der VKI kann dann Musterprozesse prüfen.

Weiters stehen dem Passagier folgende Betreuungsleistungen zu: Verpflegung, Hotelunterbringung, zwei unentgeltliche Telefonate (oder Faxe oder e-mails).

Dagegen steht – soweit der Ausfall des Fluges auf außergewöhnliche Umstände (Vulkanasche – Sperre des Luftraumes) zurückgeht – keine darüberhinausgehende Ausgleichsleistung zu.

Der Verein für Konsumenteninformation informiert auf http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/?id=158 ausführlich über Fluggastrechte.

Pauschalreisen:

Hat man eine Pauschalreise (Flug und Hotel) gebucht, ist – in erster Linie – der Reiseveranstalter Ansprechpartner. Auch der Reiseveranstalter muss im Fall der Absage der Reise den Reisepreis zurückzahlen; zu darüberhinausgehendem Schadenersatz ist er – mangels Verschulden – nicht verpflichtet.

Wenn der Abflug bei einer Pauschalreise verschoben wird, stellt sich die Frage, ob man das als Kunde akzeptieren muss, oder ob diese Leistungsänderung zum kostenlosen Vertragsrücktritt berechtigt.
Hier stellt das Konsumentenschutzgesetz darauf ab, ob die Änderung sachlich gerechtfertigt und insbesondere ob sie geringfügig ist. Das hängt vom Einzelfall ab. (Verkürzt sich ein Wochenendtrip um einen Tag, dann ist das sicher nicht mehr geringfügig. Bei einer 3-Wochen-Badereise wird ein Tag uU als geringfügig anzusehen sein.)

Erklärt der Reiseveranstalter eine Leistungsänderung und man will (oder kann, weil geringfügig) nicht zurücktreten, dann sollte man dennoch klarstellen, dass man der Änderung nicht zustimmt, aber am Vertrag festhält und in der Folge Gewährleistung (Preisminderung) verlangen wird.

Im Bereich der Gewährleistung kommt es nicht darauf an, ob den Veranstalter an der Nichterbringung seiner Leistung ein Verschulden trifft oder – wie hier – nicht.

Ansprüche allein aus der Absage des Fluges (Rückzahlung Flugpreis oder anderweitige Beförderung) kann der Reisende auch – nach der Fluggastrechte-Verordnung – gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen geltend machen. Er muss sich dies aber bei vertraglichen Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter anrechnen lassen.

Getrennte Buchungen Flug / Hotel:

Hat man neben einem Flug (siehe oben) getrennt davon auch ein Hotel gebucht, stellt sich die Frage, ob man diese Hotel-Buchung kostenlos stornieren kann. Das hängt vom Einzelfall und von den Geschäftsbedingungen des Hotels ab. Grundsatz ist aber, dass die Anreise nicht Leistungsinhalt ist und der Hotelier dafür daher nicht einzustehen hat; der Reisende muss also mit einer Stornogebühr rechnen.

Beispiel 1: Getrennte Buchung von Flug Wien – Paris und Hotel in Paris. Der Flug wird abgesagt. Das Hotel in Paris wird Stornogebühr verrechnen können, weil man auch mit dem Zug nach Paris fahren kann.

Beispiel 2: Ein Lawinenabgang verhindert die einzige Zufahrt zum Hotel. Hier muss der Reisende – nach den österreichischen Hotelvertragsbedingungen – die Tage der verhinderten Anreise nicht bezahlen. Wird diese aber binnen 3 Tagen wieder möglich, dann muss man den Rest des Aufenthaltes doch zahlen.

Im Fall von “höherer Gewalt” (hier Sperre des Luftraumes wegen Vulkanasche) hat man gegen die Fluglinie keinen Anspruch auf Schadenersatz der frustrierten Hotelkosten.

Reiseversicherungen:

Ausfälle von Flügen wegen höherer Gewalt sind leider kein versichertes Risiko in den gängigen Reiseversicherungen.

Arbeitsrecht – Versäumung von Arbeitstagen

Wir verweisen dazu auf die Beratung von Arbeiterkammer und Gewerkschaft.