(Zunächst die Infos, anschliessend in kursiv der Kommentar dazu)
Das Amtsgericht Darmstadt hat m 26. August Nadja Benaissa zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die ex-No Angel-Sängerin bekannte zu Beginn ihres Prozesses, gewusst zu haben, dass sie HIV-positiv ist, dass sie aber dennoch ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte. Einer ihrer Sexpartner hatte sich dabei mit HIV infiziert. Die Staatsanwaltschaft konstatierte Einsicht und Reue und plädierte daher nicht für Gefängnis, sondern für eine Bewährungsstrafe. Das Gericht befand sie des Tatbestands “Gefährliche Körperverletzung” für schuldig und verurteilte sie zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verbunden mit 300 Arbeitsstunden gemeinnützige Tätigkeit für die AIDS-Hilfe. Diese Organisation hatte einen Freispruch gefordert:
“Von dem Urteil gehen die falschen Botschaften aus, die der HIV-Prävention und der Emanzipation von chronisch Kranken in Deutschland Schaden zufügen werden”, bedauert die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) das Urteil gegen die Sängerin.”Wenn die Verhütung vor allem Frauen und HIV-Positiven einseitig zugeschrieben wird, setzen wir die gemeinsame Verantwortung zweier Menschen außer Kraft”, kritisiert Marianne Rademacher, Frauenreferentin der DAH. “Wir sehen die Politik nun in der Pflicht, das Strafrecht der Lebensrealität anzupassen,” ergänzt Carsten Schatz, Mitglied im Bundesvorstand der DAH.
Das stimmt schon, dass immer zwei für Sex verantwortlich sind, natürlich nur, sofern es sich um Freiwilligkeit Beider handelt. Freilich müsste es vor allem bei reinem Spass-Sex immer -schon im eigenen Interesse- ein Anliegen beider sein, Safer Sex zu praktizieren. Und natürlich könnte man jetzt einfach sagen: Tja, selbst schuld: Pecht gehabt.
Aber so einfach ist es nicht: Unsafer Sex ist lebensgefährlich, das sollte sich eigentlich nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis herumgesprochen haben. Die Realität aber ist eine andere. Sonst gäbe es nicht jährlich unzählige Neuinfizierte. Vielen Menschen heute und so auch Nadjas Sexpartner ist also unmissverständlich Leichtsinn im Sexualleben vorzuwerfen.
Aber Viren einer tödlichen Krankheit (auch wenn sie noch nicht ausgebrochen ist), die AIDS nach wie vor ist, in sich zu wissen und dennoch ungeschütztem Geschlechtsverkehr zuzustimmen, ist weit mehr als leichtsinnig, weil man hiermit zumindest in Kauf nimmt, den anderen auch mit der nach wie vor unheilbaren Krankheit zu infizieren. Sex ist grundsätzlich nicht nur eine Frage von Spass, sondern auch von Verantwortung, um wie viel mehr in diesem konkreten Fall. Das Gericht im Fall Nadja Benaissa hat also völlig und auch für die Öffentlichkeit richtig entschieden, indem es die Sängerin nicht freisprach, sondern sie wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte:
Es kann, ja es darf nicht sein, dass wer ungestraft einen anderen Menschen der Gefahr einer unheilbaren Krankheit aussetzt. Dem muss öffentlich ein Riegel vorgeschoben werden. Dennoch wäre eine Haftstrafe ohne Bewährung das falsche Signal, da Nadja offensichtlich ihre schwerwiegenden Fehler bewusst sind und sie diese bereut. Aber dieses Urteil sollte aber auch -vollkommen zu Recht- öffentlichkeitswirksam zeigen, dass HIV-Positive gerade im Wissen darum (und hier gibt es keinen rechtlichen Unterschied, ob die HIV-Viren schon zu AIDS geführt haben oder nicht) hohe Verantwortung für andere Menschen tragen und dass es hier niemals eine Rechtfertigung für ungeschützte Sexualkontakte geben kann, ohne dass der Partner davon wissend das Risiko einer Ansteckung bewusst in Kauf nimmt. Und das muss rechtlich auch so bleiben.
Und hier verstehe ich die Deutsche AIDS-Hilfe absolut nicht, ja deren Argumentation ist falsch:
Wenn ich weiss, dass die Bremsen meines Autos nicht einwandfrei funktionieren und ich borge es wem ,ohne ihn auf diesen Umstand hinzuweisen, dann riskiere ich, dass er einen Unfall hat und vielleicht sogar in Folge stirbt. Wenn ich HIV-positiv bin und ihn nicht über mein Gesundheitsdefizit informiere oder zumindest ausnahmslos auf Safer Sex bestehe, riskiere ich, dass er sich durch mich infiziert, AIDS bekommt und vielleicht sogar daran stirbt.
Es kann hier also keine Ausreden, keine Rechtfertigungen und auch keinen Freispruch geben, sondern es muss klar sein: das ist und bleibt schwer verantwortungslos und eine gefährliche Körperverletzung, vielleicht sogar mit Todesfolge. Und es wäre mehr als wünschenwert, würde auch die Deutsche AIDS-Hilfe hier nicht zu rechtfertigen versuchen, was niemals zu rechtfertigen ist, sondern von HIV und AIDS Betroffene zu Verantwortungsbewusstsein zu ermutigen.
Dennoch, – und dies sei an dieser Stelle ganz entschieden betont-: Auch dieses prominente Urteil rechtfertigt keinesfalls die Diskriminierung und Ghettoisierung von HIV-positiven und AIDS-kranken Menschen. Es mag sein, dass viele durch eigene “Schuld”, durch Leichtsinn, Dummheit und Hirnlosigkeit infiziert wurden. Das darf uns aber dennoch nicht dazu verleiten, sie zu stigmatisieren oder auszugrenzen. Dass der HIV-Virus fast ausschliesslich über körperliche Flüssigkeiten wie Sperma, Darmschleimhaut, Muttermilch, Scheidenflüssigkeit, Speichel und Blut übertragen werden kann, ist eindeutig erwiesen. Genauso eindeutig erwiesen ist auch, dass darüber hinausgehender üblicher zwischenmenschlicher Kontakt mit HIV-Infizierten und AIDS-Kranken ungefährlich ist. Und auch wenn AIDS mit vielen Ängsten verbunden ist, so verdienen davon Betroffene dennoch die Bestätigung, nicht ausgegrenzt, sondern als Menschen weiterhin anerkannt und geliebt zu sein.
- Bücher zum Thema AIDS
- Umfassende Online-Infos über HIV und AIDS
- Deutsche AIDS-Hilfe
- Österreichische AIDS-Hilfe
- AIDS-Hilfe Schweiz
- World AIDS Conference in Wien: Verschiedene Standpuunkte zum Thema