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Donnerstag, 15. Juni 2017, von Elmar Leimgruber

Seit heute (15.6.2016) ist (fast) Schluss mit Roaming-Gebühren in der EU

Handy-Telefonierer im europäischen Ausland können sich freuen: Ab heute, 15. Juni 2017, gelten EU-weit neue Roaming-Regeln, die es ermöglichen, im Eu-Ausland ohne Zusatzkosten zu telefonieren und zu SMS-sen. Das Internet-Surfen im EU-Ausland ist künftig ebenfalls inklusive, allerdings mit Einschränkungen.

Und: Wer vom EU-Heimatland aus in ein anderes EU-Land telefoniert (ist nicht Roaming!), muss künftig wohl mehr bezahlen. Außerdem wird befürchtet, dass die Inlandstarife durch die Mobilfunkbetreuer erhöht werden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) fasst die wichtigsten Punkte zum neuen EU-Grundsatz „Roam like at Home“ zusammen:

1.       Als (internationales) Roaming gelten nur Telefonate, SMS und Datenübertragungen im Ausland, eingewählt in einem Mobilfunknetz des Reiselandes. Telefonieren von Österreich ins Ausland ist kein Roaming, vom Ausland (siehe Punkt 2.) nach Österreich aber schon.

2.       Die neue Roaming-Regelung gilt für die EU und für Liechtenstein, Island und Norwegen. Die Neuregelung gilt aber NICHT in der Schweiz oder in der Türkei und genausowenig in den USA oder anderen Staaten. Auch auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen gelten die Regelungen der Roaming-Verordnung nicht, es können hier daher enorme Kosten entstehen.

3.       Es gilt prinzipiell der Grundsatz „Roam like at Home“: Das bedeutet, dass die im Tarifpaket inkludierten Freieinheiten im EU-Ausland wie zuhause genutzt werden können. Bei Tarifen ohne inkludierte Einheiten fallen für verbrauchte Minuten, SMS und MB die gleichen Kosten wie im Inland an (maximal darf der Preis in ein anderes österreichisches Netz, falls dies unterschiedlich verrechnet wird, verrechnet werden).

4.       Bei manchen Tarifen kann es jedoch für Datenroaming Volumenbegrenzungen („Fair Use Limits“) geben, die nach einer Formel für jeden Tarif individuell berechnet werden. Darüber, ob es für den Tarif ein Limit gibt und wenn ja, wie hoch das Datenvolumen ist, das der Konsument im EU-Ausland aufschlagsfrei nutzen kann, muss der Anbieter den Konsumenten informieren. Wenn das Volumen ausgeschöpft ist, muss der Betreiber eine Information per SMS schicken.

5.       Zudem gilt wie bisher, dass Betreiber eine Kostengrenze für Datenroaming bei höchstens 60 Euro anbieten müssen. Sind 80 bzw. 100 Prozent dieser Kostengrenze verbraucht, muss der Anbieter den Konsumenten per SMS benachrichtigen. In dieser Nachricht steht, was getan werden muss, um Datenroaming weiter nutzen zu können. Ansonsten werden Datendienste bis zum Ende der Rechnungsperiode gesperrt.

6.       Die “Fair Use Policy“ soll es den Betreibern ermöglichen, Missbrauch zu verhindern: Der Anbieter kann zur Verhinderung einer missbräuchlichen Nutzung von Roamingdiensten einen Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich bzw. eine stabile Bindung nach Österreich verlangen. Dieser kann z. B. durch Meldezettel, Nachweis einer Vollzeitbeschäftigung oder Studiumsbestätigung erfolgen. Wer sich überwiegend (mehr als zwei Monate im Beobachtungszeitraum von vier Monaten) im EU-Ausland aufhält und die SIM-Karte überwiegend im EU-Ausland nutzt, wird vom Betreiber darauf hingewiesen und hat dann die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen sein Nutzerverhalten zu ändern, sonst können zusätzliche Kosten anfallen. Dem gleichgestellt sind eine lange SIM-Inaktivität mit vorwiegender oder ausschließlicher Nutzung im EU-Ausland bzw. Verträge für mehrere SIM-Karten und deren aufeinanderfolgende Nutzung durch denselben Kunden.

7.       Telekomunternehmen können auch Tarife ohne Auslandsnutzung anbieten. Diese SIM-Karten funktionieren im Ausland gar nicht. Erkundigen Sie sich daher vor Vertragsabschluss darüber, ob Ihr Vertrag Roaming inkludiert.

Freitag, 4. Oktober 2013, von Elmar Leimgruber

Arbeiterkammer, E-Control und VKI fordern: Runter mit den Energiepreisen!

Strom und Gas in Österreich sind nach wie vor zu teuer. Und auf der einen Seite Stromsenkungen anzukündigen, während die Netzpreise erhöht werden, geht auch in die falsche Richtung. Die angekündigten Preissenkungen einiger Energieversorger sind zwar ein positives Signal, nun müssten aber weitere Anbieter folgen, fordert die Arbeiterkammer (AK): “Viele Strom- und Gasanbieter haben noch  ein erhebliches Preissenkungspotential!” Die AK unterstützt daher die Forderung der E-Control nach weiteren Strom- und Gaspreissenkungen.

Unter dem Motto „Gemeinsam weniger zahlen!“ startet indes der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Österreichs ersten Gemeinschaftseinkauf von Strom und Gas: den Energiekosten-Stop: Ziel der Aktion ist es, möglichst vielen Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit zu bieten, Strom- und Gaskosten zu sparen. Denn die Energiekosten gehören in vielen Fällen zu den größten Belastungen des Haushaltsbudgets.

Die Regulierungsbehörde E-Control begrüßt die VKI-Aktion, mit der auch Privatkunden so auch zu Konditionen eines Großkunden kommen: „Allen Aktionen, die den Wettbewerb am Strom- und Gasmarkt beleben, stehen wir sehr positiv gegenüber“, sagt E-Control-Vorstand Martin Graf. Zwar sei zuletzt etwas Bewegung in den Strom- und Gasmarkt gekommen, von einem echten Wettbewerb könne aber noch lange nicht gesprochen werden.

Obwohl die Großhandelspreise bei Gas und Strom seit Jahren sinken, profitieren die Konsumenten nicht davon. So sind  die Gas-Großhandelspreise in den vergangenen fünf Jahren um rund zehn Prozent gesunken, die Preise für die Haushalte sind teilweise mehr als 30 Prozent gestiegen. Ähnlich bei Strom: Der Strom-Großhandelspreis ist seit Juli 2008 um ein Drittel gesunken, doch die Preise für die meisten Haushalte sind gestiegen – um bis zu 20 Prozent. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben im Gegensatz zu den Industrie- und Großunternehmen kaum von günstigeren Strom- und Gaspreisen profitiert.

Die aktuellen Preissenkungen des Verbunds (Strom), der Energieallianz (ab 1. Oktober bei Strom und Gas) und die angekündigten der Salzburg AG (Strom und Gas ab 1.1.2014) sind die ersten marktbasierten Preissenkungen großer Energielieferanten seit Jahren. Um die Schieflage bei der Preisweitergabe an die Haushalte nachhaltig zu beseitigen – Preissteigerungen werden rasch weitergegeben, Preissenkungen gar nicht oder nur sehr zögerlich – fordert die AK weiter die Einführung der Beweislastumkehr. Dann müssten die Anbieter beweisen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind. Die von der E-Control genannten Zahlen bestätigen die Kritik der AK. Die Energieversorger geben die günstigen Großhandelspreise kaum oder gar nicht an die Konsumentinnen und Konsumenten weiter.

Wie funktioniert der Energiekosten-Stop?

1. Anmeldung: Diese ist bis 16.12.2013 auf der Website www.energiekosten-stop.at unverbindlich und kostenlos möglich. Dazu müssen nur Name, E-Mail-Adresse, Postleitzahl, derzeitiger Energielieferant und der ungefähre Jahresenergieverbrauch (laut letzter Abrechnung) angegeben werden. Teilnehmen können alle Privathaushalte Österreichs.

2. Versteigerung: Am 17.12.2013 organisiert der VKI unter den Energieanbietern eine Versteigerung: Im Rahmen eines Bestbieterverfahrens wird das beste Angebot für Ökostrom, für Gas sowie für den Kombibezug von Strom und Gas ermittelt.

3. Neuer Tarif: Ab Mitte Jänner 2014 erhalten alle registrierten Teilnehmer eine Benachrichtigung per E-Mail mit der individuell berechneten Ersparnis, die durch einen Umstieg auf den neuen Tarif möglich ist.

4. Einfach wechseln und sparen: Jeder Teilnehmer kann ab Mitte Jänner 2014 entscheiden, ob er zum neuen Tarif wechseln will. Dazu braucht man nur ein Online-Formular auszufüllen, den Rest erledigt der VKI.

„Energiekosten-Stop“ ist eine Aktion des VKI, die in Kooperation mit der niederländischen Firma PrizeWize organisiert wird. PrizeWize – ein unabhängiges Vergleichsportal – hat bereits ähnliche Aktionen mit Konsumentenorganisationen in Belgien, Großbritannien, Portugal und den Niederlanden erfolgreich umgesetzt.

Sämtliche Informationen zur Aktion gibt es unter www.energiekosten-stop.at. Fragen zum Energiekosten-Stop beantworten wir auch unter der kostenlosen Hotline 0800 810 860 (von Montag bis Freitag, 8-20 Uhr).

Donnerstag, 5. September 2013, von Elmar Leimgruber

VKI: Unfallversicherungen für Schüler ungenügend

Unfallversicherungen für Schüler bieten im Ernstfall wenig Schutz. Zu diesem Ergebnis kommt der Verein für Konsumenteninformation (VKI):  Die hierfür angebotenen Polizzen sind zwar günstig, bieten demnach aber keine ausreichende Deckung.

Prinzipiell gilt, dass Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg durch die gesetzliche Pflichtversicherung bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gut abgedeckt sind. Ebenso finanziert sind Unfälle bei einer Schulland- oder Schulsportwoche. Nicht versichert sind dagegen Unfälle in der Freizeit, etwa zu Hause oder beim Sport – es sei denn, das Kind verfügt über eine zusätzliche Versicherung.
Zum Semesterbeginn werden in österreichischen Schulen oft Zahlscheine “für die Unfallversicherung” verteilt. Diese kosten meist nur um die fünf Euro, versprochen wird ein erweiterter Versicherungsschutz in der Schule und bei Schulveranstaltungen. Was dabei genau gedeckt ist, bleibt in der Regel unklar.

VKI-Recherchen ergeben: Der Schutz, der hier von einigen Schüler-Unfallversicherungen angeboten wird, ist aber viel zu gering, um die Folgen eines Unfalls tatsächlich wirksam abzufangen. Bei Dauerinvalidität sind meist Einmalzahlungen zwischen 10.000 und 20.000 Euro vorgesehen. Dies reicht bei Weitem nicht, um die Kosten für Pflege oder einen umfangreichen Wohnungsumbau abzudecken. Im Ernstfall sind die Leistungen also viel zu gering.

Mehrere Versicherer (beispielsweise Helvetia, Merkur oder Wüstenrot) teilen die kristische Ansicht des VKI und bieten keine solchen Versicherungen an.

Die VKI-Experten empfehlen daher:

- Statt einer Schüler-Unfallversicherung besser einen umfassenden, privaten Unfallschutz mit ganzjähriger, weltweiter Deckung abschließen. Entsprechende Polizzen gibt es für ein zehnjähriges Kind
bereits ab etwa 34 Euro im Jahr.

- Möglicherweise ist auch ein Freizeit-Unfallschutz für die ganze Familie sinnvoll. Hier sollte allerdings darauf geachtet werden, dass alle Familienmitglieder gleichberechtigt geschützt werden (manche Versicherer sehen zum Beispiel 100 Prozent Deckung für den Familienerhalter vor, für Kinder dagegen deutlich weniger).

Mittwoch, 28. August 2013, von Elmar Leimgruber

Konsument: Reiseproviant am Bahnhof großteils ok.

Das Essen von Bahnhofsimbissen  und -Take-aways ist großteils in Ordnung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der Bahnhofsimbisse in Wien, Linz, Salzburg und Innsbruck besucht hat. Von zwölf gezogenen Stichproben sind demnach fünf hygienisch einwandfrei und damit “sehr gut”, weitere vier “gut”. Und: in keinem einzigen Snack Salmonellen, Listerien oder EHEC-Bakterien gefunden.

Weniger erfreulich: Eine in Linz gezogene Probe (einer Thunfischflade) war nicht mehr für den Verzehr geeignet. Zwei am Wiener Westbahnhof gekaufte Snacks (Kebab bzw. Chefsalat) wiesen ebenfalls Hygienemängel auf, wenn auch nicht so gravierende. Den ausführlichen Test zu Take-away auf Bahnhöfen gibt es online unter www.konsument.at sowie in der Septemberausgabe der Zeitschrift KONSUMENT.

“Alles in allem ist das ein großteils erfreuliches Ergebnis”, resümiert Franz Floss, Lebensmittelchemiker und Leiter des Bereichs Untersuchung. “Generell raten wir dazu, darauf zu achten, ob Sandwiches und Salate gekühlt aufbewahrt werden. Proviant mit Fleisch, Wurst, Fisch oder geschnittenem Obst sollte man besser möglichst bald verzehren, denn bei Raumtemperaturen vermehren sich Bakterien besonders schnell. Alternativ kann man beispielsweise Brot, Gebäck oder Obst im Ganzen kaufen.”

Und diese Imisse auf Bahnhöfen wurden getestet: Trzesniewski, BahnhofCity, Wien West, 1150 Wien Thunfisch-Ei-Brötchen, Mr. Lee, BahnhofCity, Wien West, 1150 Wien Sushi, Euro Kebap, Südtiroler Platz 1, 5020 Salzburg Kebap, Spar Bistro, Südtiroler Platz 13, 5020 Salzburg Thunfischsalat, Baguette, MPreis,Südtiroler Platz 35, 6020 Innsbruck Lachsbaguette, Anker, Südtiroler Platz, Bahnhof, 5020 Salzburg Baguette, Fruchtparadies, BahnhofCity, Wien West, 1150 Wien Obstsalat, Café Elfi, Sterzinger Straße 3, 6020 Innsbruck Kebap, Ruetz, Südtiroler Platz 3-5, 6020 Innsbruck Thunfischsalat, Türkis, BahnhofCity, Wien West, 1150 Wien Kebap, Ströck, BahnhofCity, Wien West, 1150 Wien Chefsalat, Ring Bäckerei, Bahnhofsplatz 3-6, 4020 Linz Thunfisch Flade.

Sonntag, 11. August 2013, von Elmar Leimgruber

Mehr Rechte für Bahnfahrer – Infofolder

Seit Anfang Juli gelten in Österreich verbesserte Fahrgastrechte auch für Bahnfahrer. Darauf weist die staatliche Schlichtungsstelle Schienen-Control hin. Die Schienen-Control teilt Fahrgästen österreichweit mit wann Tickets erstattet werden, wie sie zu ihrer Verspätungsentschädigung kommen und was bei Strafen gilt. Anlässlich neuer und verbesserter gesetzlicher Regelungen in Österreich, die seit 1. Juli 2013 gelten, informiert die Schienen-Control Bahn-Fahrgäste zudem in einem Folder über ihre aktuellen Rechte und Pflichten.

Die unabhängige Schlichtungsstelle der Schienen-Control hilft Fahrgästen in ungeklärten Streitfällen eine außergerichtliche Einigung mit dem betroffenen Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund zu erzielen. Für Bahnreisende gibt es seit Ende 2009 einen Schutz durch Passagierrechte. Erstmals verankert wurde damit beispielsweise der Anspruch auf Entschädigung bei Zugverspätungen.

Neu seit Anfang Juli: Fahrgäste, die z. B. ihre Monatskarte nicht für die volle Dauer benötigen oder ein Ticket durch einen Zugausfall nicht nützen konnten, haben nun das Recht auf Rückgabe und anteilige Kostenerstattung. Im Folder werden die Erstattungsbedingungen erläutert.

Wenn ein Fahrgast eine Strafzahlung, z. B. wegen eines falsch gekauften Tickets oder eines vergessenen Freifahrtausweises, nicht zahlt, muss das Bahnunternehmen bzw. der Verkehrsverbund zuerst begründete Einsprüche beantworten und mahnen bevor ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Der Folder berichtet auch, dass Fahrgäste bei einem nachträglichen Ticketnachweis durch das Gesetz ein Anrecht auf Reduzierung der Strafe haben.

Die Schienen-Control bietet im Folder unter anderem einen Überblick über die Entschädigungsregelungen bei Verspätungen. Markant ist beispielsweise: 95 Prozent der Regionalzüge müssen pünktlich am Ziel sein, sonst erhalten Jahreskartenbesitzer eine Entschädigung. Das neue Fahrgastrechtegesetz gibt allen Bahnunternehmen diesen Pünktlichkeitswert im Regionalverkehr verbindlich vor. Hinweis: Fahrgäste müssen sich bei einer Neuanmeldung bzw. Verlängerung ihrer Jahreskarte im System anmelden, d. h. der Datenübermittlung zwischen Verkehrsverbund und Bahnunternehmen ausdrücklich zustimmen sowie die benützte Strecke bekanntgeben, damit am Ende der Laufzeit der Jahreskarte eine Verspätungsentschädigung ausgezahlt wird. Fahrgäste mit Wochen- und Monatskarten können erstmalig ebenfalls Entschädigungen beanspruchen.

Die Schienen-Control legt den Folder mit Informationen zur Schlichtungsstelle, zu den Fahrgastrechten und zu den Beschwerdeabteilungen der Bahnunternehmen sowie Verkehrsverbünde nun kostenlos in ganz Österreich auf. Erhältlich ist er bei vielen österreichischen Bahnunternehmen und Verkehrsverbünden, bei den Arbeiterkammern in allen Bundesländern, beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) und beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich sowie beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Außerdem ist der Folder hier downloadbar und kann kostenfrei unter office@schienencontrol.gv.at bestellt werden.

Donnerstag, 8. August 2013, von Elmar Leimgruber

VKI: Pflanzliche Nahrungsergänzung ist nicht ungefährlich

Pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel (NEM) können selbstverständlich genau Nebenwirkungen haben wie chemisch erzeugte und können daher sogar gesundheitsgefährdend sein. Darauf weist der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hin: Die Wirkung und gesundheitliche Risiken seien häufig noch ungenügend erforscht.

Von Aloe Vera bis zur Gojibeere – die Nahrungsergänzungsmittelindustrie entdeckt zunehmend exotische Früchte und Pflanzen für ihre Zwecke. Geworben wird dabei häufig mit
einer bestimmten gesundheitsfördernden Wirkung dieser “natürlichen” Bestandteile. Doch nicht nur fehlen dafür oft wissenschaftliche Belege, in vielen Fällen sind auch mögliche Nebenwirkungen nicht vollständig erfasst.

Die VKI-Zeitschrift KONSUMENT nimmt zehn oft verwendete Pflanzen und Pflanzenbestandteile genauer unter die Lupe. Die Recherche zeigt: Eine unkontrollierte Zufuhr mancher pflanzlicher Wirkstoffe kann mit erheblichen Risiken verbunden sein.

Beispiele:

Die Kudzu-Wurzel findet in der traditionellen chinesischen Medizin Verwendung und wird in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) und Sportlernahrung verarbeitet. Die Pflanze soll unter anderem bei der Nikotinentwöhnung helfen. Zu ihren wesentlichen Wirkstoffen zählen sogenannte Isoflavone, die auch Krebserkrankungen wie Brust- und Prostatakrebs vorbeugen sollen. Da die Wirksamkeit bisher jedoch wissenschaftlich nicht bewiesen werden konnte, sind Isoflavon-Präparate derzeit in Österreich nicht als Arzneimittel,
sondern ausschließlich als NEM auf dem Markt. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung schließt nicht aus, dass Isoflavon-Präparate Krebs verursachen können.

Ephedra-Kraut in Verbindung mit Koffein wird im Internet oft als Schlankheitsmittel beworben. In der Bodybuilderszene gilt es als sogenannter “Fatburner”, der die Fettverbrennung anregt. Darüber hinaus wird die Pflanze auch als Aufputschmittel bzw. pflanzlicher Ecstasy-Ersatz angeboten. Die unkontrollierte Einnahme kann zu
Herzrhythmusstörungen, erhöhtem Blutdruck und bei hoher Dosierung zu Krampfanfällen und psychischen Veränderungen führen. Die Europäische Kommission beurteilt Nahrungsergänzungsmittel oder andere Lebensmittel, die Meerträubel enthalten, daher als nicht verkehrsfähig.

“Werbeversprechen, die in Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmittel getätigt werden, sollten generell kritisch hinterfragt werden. Häufig ist die behauptete positive Wirkung
wissenschaftlich nicht belegt. Außerdem müssen Nahrungsergänzungsmittel im Gegensatz zu Medikamenten kein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem die
gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden muss”, betont VKI-Projektleiterin Katrin Mittl. “Wer sich ausgewogen ernährt, ist in der Regel nicht auf die zusätzliche Einnahme von NEM angewiesen. Den Bedarf an Vitaminen und Spurenelementen kann man problemlos – und auch wesentlich günstiger – aus heimischen Früchten abdecken.”

Sonntag, 27. Januar 2013, von Elmar Leimgruber

VKI: Nahrungsergänzungsmittel sind überflüssig bis gesundheitsschädlich

Nahrungsergänzungsmittel sind nicht nur viel zu teuer, sondern meist überflüssig und manchmal sogar gesundheitsschädlich. Zu diesem Resume gelangt der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der für die Februarausgabe seiner Zeitschrift “Konsument” die 5 meistgenannten Direktvertriebsfirmen Amway, FitLine, Herbalife, Juice Plus und Vemma getestet hat.

“Ein gesunder Mensch, der sich halbwegs ausgewogen ernährt, braucht keine Nahrungsergänzungsmittel”, erklärt VKI-Geschäftsführer Franz Floss: “Wer es mit Vitaminen und Mineralstoffen allzu gut meint, tut sich keinen Gefallen. Ein Zuviel an Vitamin A, E und Beta-Carotin kann gesundheitlich sogar problematisch werden”.

Zwar kann z.B. bei Schwangeren, chronisch Kranken oder Hochleistungssportlern die Einnahme von einzelnen konzentrierten Nährstoffen sinnvoll sein – allerdings nur unter fachlicher Aufsicht. Direktvertriebsfirmen steht Floss daher skeptisch gegenüber: “Der Verkäufer benötigt kein Fachwissen, sondern nur einen Gewerbeschein. Verdient wird hauptsächlich über Provisionen.” Die Kosten der von den Beratern empfohlenen Produkte sind auch entsprechend hoch: Bei Amway rund 19 bis rund 74 Euro je nach Berater, bei FitLine rund 109 Euro, bei Herbalife zwischen 110 und 124 Euro und Juice Plus rund 75 Euro: “Viel Geld für eine nicht bewiesene – oder unter Umständen sogar negative – Wirkung”, betont VKI-Ernährungswissenschafterin Katrin Mittl.

“Die meisten der überdosierten Nährstoffe, z.B. Biotin, Folat und Vitamin C, sind zwar weniger problematisch, da sie wasserlöslich sind und über die Nieren ausgeschieden werden”. Aber so Mittl: “Auf Dauer ist ein Zuviel an Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen laut aktueller Studien aber nicht ungefährlich. Dazu kommt, dass es bei Nahrungsergänzungsmitteln auch zu Wechselwirkungen kommen kann. Im Vorfeld sollte daher abgeklärt werden, ob Medikamente eingenommen werden und Allergien oder Unverträglichkeiten bestehen.

“Von keinem der Berater der gestesteten Direktvertriebsfirmen (mit Amway kam überhaupt kein Beratungsgespräch zustande) kam im Test der Hinweis, vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit einem Arzt oder einer Ernährungsfachkraft zu sprechen. Stattdessen versuchten nahezu alle Verkäufer, die Kunden auch als Berater bzw. Teampartner anzuwerben: Ein Teil der im Direktvertrieb erzielten Provisionen wird über Anwerbungen verdient.

Auch die Aussagen der getesteten Berater waren laut VKI teils “grenzwertig”:  So behauptete einer, FitLine-Produkte “verhindern Verkühlung”. Ein anderer gab an, er habe seinen Diabetes mit den Produkten von Amway im Griff. Weiters gab es die – nicht zutreffende – Aussage, dass die Böden ausgelaugt sind und das darauf angebaute Obst und Gemüse qualitativ nicht mehr hochwertig ist, was die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln daher nötig mache. REchtlich sieht die Situation so aus: “Unabhängig vom Vertriebsweg darf kein Nahrungsergänzungsmittel damit beworben werden, dass man damit Krankheiten vorbeugen, sie behandeln oder heilen kann”.

Der VKI erhob bei allen in der Beratung verkauften Nahrungsergänzungsmitteln den Vitamin- und Mineralstoffgehalt und verglich die Ergebnisse mit den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums. Bei FitLine gab es bei acht verschiedenen Vitaminen und Mineralstoffen Überschreitungen, bei Amway, Juice Plus
und Herbalife jeweils eine.Die Dosierungsvorschläge der Berater wurden zusätzlich mit den vereinheitlichten Empfehlungen der Ernährungsgesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz verglichen (D-A-CH-Referenzwerte). Bei FitLine waren sieben Vitamine und Mineralstoffe überdosiert, bei Amway je nach Testperson vier bzw. drei und bei Juice Plus jeweils drei.

Fragen zum Thema Ernährung beantwortet der Verein für Konsumenteninformation unter der Hotline 0810 810 227 (Mo-Fr 9-15 Uhr, aus ganz Österreich Euro 0,0676/min), die in Zusammenarbeit mit dem Fonds Gesundes Österreich betreut wird. In der aktuellen “Konsument”-Ausgabe  werden übrigens auch rezeptfreie Arzneimittel getestet und DrEd kritisch beurteilt: “Finger weg vom Online-Doc”.

Weitere ausgewählte Beiträge zum Thema Ernährung und Gesundheit:

Orthomolekulare Medizin: Vorsicht gesundheitsgefährlich

Lebenswandel beeinflusst Krebsrisiko

Fraunhofer entwickelt Express-Bluttest

Vitamine C und B12 sind gut für Herz und Hirn

Wien: Schlüssel-Gen für Gehirnentwicklung entdeckt

Aktionswoche gegen illegale Arzneimittel

Studie über Wirksamkeit von Vitamin-Präparaten

AK-Geflügeltest: Vorsicht gefährliche Keime

Österreichischer Arbeitsgesundheitsmonitor: Psychische Erkrankungen steigen

Ärzte ohne Grenzen twittern gegen Pharma-Riesen Novartis

Wiener Studie: Stress führt zu Leberkrebs

Foodwatch: Mediziner lassen sich von Danone und Unilever missbrauchen

Leitungswasser ist gesünder als Limos

Goldener Windbeutel 2012 für dreistete Werbelüge des Jahres geht an Hipp

Ernährungsfehler bei Kleinkindern führen zu Fettleibigkeit

Die häufigsten Todesursachen in Österreich

Kinder-Adventskalender mit Erdöl-Rückständen

Das Activia-Märchen

Foodwatch fordert Verkaufs-Stop für Becel

Über gar nicht gesunde Produkte in der Werbung

Tipps gegen die Fürhjahrsmüdigkeit

Mittwoch, 24. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

Konsument: Holz und Erdwärme sind günstigste Energie

Holz und Erdwärmeheizungen sind bei den laufenden Energiekosten am günstigsten. Dies geht aus einem aktuellen Preisvergleich von “Konsument”, derMonatszeitschrift des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) hervor. Das Heizen mit Strom ist demnach am teuersten. Preisvergleiche lohnen sich also. Details zum Heizkostenvergleich soweit ein Report zum Thema Dachdämmsysteme sind online abrufbar und ab dem 25.10. im November-KONSUMENT nachzulesen. Ein offizieller ortsbezogener Strom-Gas-Preisvergleich aller Anbieter mit Benachrichtigungsfunktion bei Preisänderungen ist indes auf der Webseite der E-Control abrufbar.

Holz (nicht im Karton gekauft) kommt mit 3,64 Cent pro kWh am billigsten, sofern man über eine neue, effiziente Heizanlage verfügt und einige Unbequemlichkeiten wie die Selbstabholung ab Wald oder händisches Nachlegen in Kauf nimmt. Mit 3,75 Cent pro kWh folgt die Erdwärmepumpe. Bei einer Pellets-Zentralheizung muss man mit 5,82 Cent pro kWh rechnen. Die gängigen Heizformen Erdgas oder Heizöl sind dagegen mit 7,65 Cent bzw. 10,72 Cent bereits deutlich teurer. Nicht wirklich günstig ist auch die Fernwärme (Wien) mit 9,6-9,9 Cent pro KWh.  Am teuersten aber ist das Heizen mit Strom: Die erhobenen 18,37 Cent für Tagstrom sind einsame Spitze.

Da ein Wechsel der Energieform bzw. der Heizanlage oft sehr schwierig bis unmöglich ist, gibt der VKI folgende Tipps, um die Heizkosten zu senken:

- Raumtemperatur. Eine Temperaturabsenkung um 1 Grad bedeutet bereits eine Energieeinsparung von 6 Prozent. Für Wohn- und Arbeitsräume werden maximal 22 Grad Celsius empfohlen, während der Nachtstunden um gut 5 Grad Celsius weniger.

- Keine Heizkörperabdeckung. Heizkörper sollten nicht verkleidet, mit Möbeln zugestellt oder mit Vorhängen verdeckt werden. Ein nachts geschlossener Rollladen kann die Wärmeverluste über das Fenster um bis zu 20 Prozent verringern.

- Nicht beim Fenster hinausheizen. Löcher und Ritzen in der Mauer sowie Fensterrahmen abdichten. Wirksamer als dauerhaft gekippte Fenster ist Stoßlüften: die Fenster ganz öffnen und fünf bis zehn Minuten kräftig durchlüften.

- Rohre und Heizkörper entlüften. Dies sollte regelmäßig erfolgen, aber spätestens dann, wenn der Heizkörper “gluckert” oder trotz aufgedrehtem Ventil nicht mehr richtig warm wird.

Donnerstag, 28. Juni 2012, von Elmar Leimgruber

Orthomolekulare Medizin: VKI warnt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnt vor der Anwendung von so genannter orthomolekuare Medizin: Sie verursache  enorme Kosten und beinhalte zudem ein nicht unbeachtliches Risiko, auch weil die therapeutische Wirksamkeit nicht ausreichend nachgewiesen sei, so die Konsumentenschützer. Erwiesen sei hingegen, dass die Überdosierung von Vitaminen, Spurenelementen und Mineralstoffen problematisch sein kann.

Die orthomolekulare Medizin (OM) führt chronische Krankheiten auf eine Unterversorgung mit “Nährstoffen” zurück. Die Gabe hoher Vitamindosen, kombiniert mit Mineralstoffen und Spurenelementen, soll derartigen Erkrankungen vorbeugen bzw. diese heilen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat fünf zufällig ausgewählte Wiener Allgemeinmediziner mit Diplom für orthomolekulare Medizin konsultiert und die Verschreibungen sowie die Kosten analysiert. Zwischen drei und fünf Mittel wurden der Testperson “verordnet”. Dabei handelte es sich meist um Nahrungsergänzungsmittel, die dem Gesetz entsprechend keinerlei Therapeutikum darstellen dürfen. Die von den Ärzten empfohlene Dosierung der Mittel hätte jedoch in einigen Fällen u.a. zu einer massiven Überversorgung mit Vitamin D geführt. Vor solchen Überversorgungen warnt die Europäische Lebensmittelbehörde ausdrücklich. Eine Überdosierung kann u.a. zu Appetitlosigkeit, Erbrechen und in schweren Fällen bis hin zu Nierenschäden und Nierenversagen führen, mahnt der VKI:

“Wäre unser Patient der Empfehlung der Ärzte gefolgt hätten sich “Einstiegskosten” zwischen 230 und 492 Euro an Laboruntersuchungen, Ordinationsgebühren, Kosten für die Medikamente bzw. Nahrungsergänzungsmittel, etc. ergeben”. Für eine mehrmonatige Behandlung ist mit einigen Hundert Euro an weiteren Kosten zu
rechnen. Diese Kosten werden von den Krankenkassen aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Beweise der Wirksamkeit nicht übernommen, sind also privat zu tragen. Fazit: Die Kosten, aber auch die Risiken einer Behandlung mit orthomolekularer Medizin können erheblich sein, während die therapeutische Wirksamkeit bis dato nicht ausreichend nachgewiesen ist, so der VKI.

Da die von den Ärzten verwendeten Präparate teilweise von diesen selbst verkauft werden, erhob der VKI zusätzlich anonym bei Herstellerfirmen, mit welchen Preisnachlässen, Provisionen oder “Studienbeiträgen” Ärzte bei den im Test verschriebenen Präparaten rechnen können. Bei Präparaten der Firma Biogena wären dies etwa 40 Prozent Preisnachlass beim direkten Verkauf oder 15 Prozent Provision für den Arzt, wenn der Patient selbst bestellt. Ähnliche Ergebnisse erhoben die Tester für die verschriebenen Präparate der Firmen Orthotherapia und Promedico. Nähere Informationen zum durchgeführten VKI-Test gibt es auf www.konsument.at sowie ab dem 28.6. im Juli- KONSUMENT.

Mittwoch, 23. Mai 2012, von Elmar Leimgruber

VKI: Vermögensberater haftet für Schäden aus riskanten Vorsorgeprodukten

Vermögensberater haften laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) auch für Schäden aus riskantem fremdwährungsfinanziertem Vorsorgeprodukt und unterstützt daher – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – einen Verbraucher bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen den Vermittler eines vermeintlich “sicheren” Vorsorgeproduktes mit dem klingenden Namen “Pro Futura Vorsorgeplan”.

Der Vermittler hatte die gewagte Kombination aus Fremdwährungskredit und ausländischen Lebensversicherungen als sicher dargestellt. Die Gewinnprognose ließ jegliche, dem Modell innewohnenden Risiken außer Acht und versprach bei einer Eigenleistung von 5.000 Euro nach zwanzig Jahren einen Gesamtertrag von rund 238.000 Euro. Diese Rechnung kann nicht aufgehen, erklärt der VKI:

Der Vermittler – die VMV Schleiss & Korp Consulting GmbH – haftet, so das Berufungsurteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Graz, für alle daraus entstehenden Schäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Herbst 2005 wurde dem klagenden Verbraucher, der keinerlei Vorbildung in Finanzsachen hatte, über einen Bekannten seitens der VMV Schleiss & Korp Consulting GmbH in Graz ein vermeintlich profitabler, aber risikoloser “Pro Futura Vorsorgeplan” angeboten. Der Anleger solle einmalig 5.000 Euro investieren und über rund 266.000 Euro über einen Fremdwährungskredit aufnehmen und damit in zwei ausländische Lebensversicherungen durch Einmalerlag investieren sowie Fondsanteile der finanzierenden Bank (Landeshypothekenbank Steiermark) kaufen. Nach zwanzig Jahren würde er aus den Ausschüttungen der Veranlagungen zum einen den endfälligen Kredit zurückzahlen können und zum anderen einen Gesamtertrag von rund 238.000 Euro erzielt haben.

Obwohl laut VKI klar war, dass der Anleger völlig unerfahren war und nur ein “stressfreies” Investment ohne Risiko gefragt war, wurde dem Anleger dieses Modell mit einer in keiner Weise relativierten Gewinnprognose schmackhaft gemacht, die alle dem Modell innewohnenden Risiken außer Acht ließ. Die Berechnungen des beklagten Vermittlers bezeichnet das Gericht als “Fiktionen”, deren Eintritt “absolut unwahrscheinlich” war.

Man ließ sich vom Anleger zwar einen “Aufklärungsbogen” unterzeichnen, doch diesen – so das Gericht – konnte der Anleger nicht verstehen. Das OLG Graz bestätigt daher das Ersturteil. Der beklagte Vermittler haftet für alle Schäden, die der Anleger erleiden wird. Die ordentliche Revision wurde aber zugelassen.

“Der Fall zeigt, wie vor der Finanzkrise Kunden von Vermögensberatern alleine aus dem eigenen Provisionsinteresse in
waghalsige Veranlagungskonstrukte gejagt wurden; in vielen Fällen haben die finanzierenden Banken diesen Beratern die Mauer gemacht und die Kunden ebenfalls in keiner Weise vor solchen Konstruktionen gewarnt”, sagt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Der Fall zeigt weiter, dass die schriftlichen Gesprächsdokumentationen die Kunden in keiner Weise schützen, sondern von den Beratern nur verwendet werden, Haftungen zu bestreiten.

Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at im Volltext zu beziehen.