Mit ‘Verlage’ getaggte Artikel

Donnerstag, 2. Juli 2015, von Elmar Leimgruber

ÖJC: Rechtssicherheit für Journalisten im Urheberrecht + Kurzkommentar

Der Autor dieses Beitrags, Elmar Leimgruber, vor dem Gebäude der Europäischen Zentralbank in Frankfurt. © Elmar Leimgruber, redakteur.ccDer Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert vom Europäischen Parlament Rechtssicherheit im Urheberrecht. Ursache des aktuellen Statements ist die von EU-Bürokraten angedachte Einschränkung der so genannten “Panoramafreiheit”, also die Freiheit beispielsweise vor Kulturdenkmälern Selfies zu schiessen. Die “Panoramafreiheit” muss erhalten bleiben, fordert die Journalistenvereinigung.

 

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC ) kritisiert ” die weltfremde und verwirrende Entscheidung” des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments die sogenannte “Panoramafreiheit” einzuschränken. “Es kann nicht Sinn europäischen Rechts sein, dass wenn man ein Selfie vor der Karlskirche in Wien machen will, vorher die Erlaubnis der Katholischen Kirche und des Barock-Architekten Johann Bernhard Fischer von Erlach einholen muss”, macht sich ÖJC-Präsident Fred Turnheim über diesen Streich einiger EU-Abgeordneten lustig.

Der öffentliche Raum gehört uns allen. Eine Kommerzialisierung und Privatisierung des öffentlichen Raumes wird vom ÖJC strikt abgelehnt. Die österreichischen Abgeordneten zu EU-Parlament werden ersucht, für den Erhalt der Panoramafreiheit zu stimmen.

Der ÖJC begrüßt die Ablehnung des Geoblockings, da dies für die Informationsfreiheit von wesentlicher Bedeutung ist. Der ÖJC fordert ein einheitliches europäisches Urheberrecht als Gegengewicht zum amerikanischen Copyright. Diese beiden Rechte sind völlig unterschiedlich, da das Urheberrecht die Autoren schützt, das Copyright die Verlage.

Der ÖJC erwartet sich von den EU-Abgeordneten einen massiven Schutz der Urheberinnen und Urheber und ihrer publizistischen und künstlerischen Werke. Daher muss das Urheberrecht aus den TTIP-Verhandlungen herausgenommen werden.

Ich schließe mich den Forderungen des Österreichischen Jouzrnalisten Clubs vollinhaltlich an, besonders was die geplante Einschränkung der so genannten Panoramafreiheit betrifft: Fotos von öffentlichen Gebäuden zu schiessen und auch Selfies vor diesen darf kein Privileg von einigen wenigen sein, sondern muss Allgemeingut sein und bleiben!

Man muss sich nicht wundern, wenn die Zustimmung zur Europäischen Union und vor allem zu ihren Institutionen ständig sinkt, wenn irgendwelchen Bürokraten in Brüssel offenbar so langweilig ist (wieso sie in Zeiten der europaweiten Sparkurse nicht einfach einsparen?), dass sie ständig unsinnigere Ideen entwickeln, um das Leben und die Freiheit der Menschen in der EU immer noch mehr einzuschränken. Ich sage dazu nur: Nein danke!

Dienstag, 24. April 2012, von Elmar Leimgruber

Journalistenverband fordert besseren Urheberschutz

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert mehr Rechte für die eigentlichen Urheber und Autoren  von Werken: Ziel müsse sein, die strukturelle Unterlegenheit der Urheber in Vertragsverhandlungen mit Verwertern zu überwinden und ihren Anspruch auf angemessene Vergütung zu sichern.  Aus Sicht des DJV müssen die Urheber im Netz in gleichem Maße geschützt werden wie etwa in ihrem Verhältnis zu Verlagen oder Sendern. Die leichtere Nutzbarkeit der Werke im Internet könne keinen schwächeren Urheberschutz rechtfertigen. Auch die des Öfteren geforderte Verkürzung der Schutzfristen sei nicht im Interesse der Urheber. Die Forderung ist Teil einer DJV-Stellungnahme zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft, die der Gesamtvorstand des DJV am gestrigen Montag in Würzburg einstimmig verabschiedet hat.

In dem Papier unterstreicht Deutschlands größte Journalistenorganisation neben dem Änderungsbedarf im Urheberrecht die Bedeutung der Arbeit der Verwertungsgesellschaften für die Urheber. Um die Rechte der Urheber so umfassend wie möglich wahrzunehmen, seien die Verwertungsgesellschaften unverzichtbar. Alternative Bezahlmodelle urheberrechtlich geschützter Werke wie etwa die so genannte Kulturflatrate werden in der DJV-Stellungnahme hinterfragt. Das Papier betont, dass auf vorhandene Strukturen der Verwertung von Werken nicht verzichtet werden könne. Allein mit einer Kulturflatrate oder vergleichbaren Bezahlsystemen sei keine angemessene Vergütung für die Urheber zu erzielen. Die DJV-Stellungnahme zum Urheberrecht ist in der Infothek auf der DJV-Homepage unter http://www.djv.de/Urheberrecht.2874.0.html zu finden.

Sonntag, 27. November 2011, von Elmar Leimgruber

Virtueller Zeitungsstand Austria-Kiosk ist online

Der Austria-Kiosk hat eröffnet
Screenshot: APA

Wer immer schon gesamte Zeitungen und Magazine zu Hause oder unterwegs papierfrei online lesen wollte, hat seit Kurzem die Gelegenheit dazu: Der erste gemeinsame virtuelle Zeitungsstand für österreichische Kaufzeitungen und -magazine ist online. Rund 25 der führenden heimischen Zeitungen und Magazine stehen dort digital als PDFs zum Kauf bereit. Die Publikationen sind ab ihrem Erscheinungstag 30 Tage verfügbar und können je User auf mehreren Geräten dauerhaft abgespeichert werden. Die Preise orientieren sich an jenen der Printausgaben.

Auf der Startseite www.austria-kiosk.at findet sich eine Übersicht der angebotenen Medien. Nach einmaliger Registrierung genügt ein Klick plus Passwort-Eingabe, um die gewünschte Zeitung, Zeitschrift oder ein Magazin zu kaufen. Bis Ende des Jahres sollen Kontingente den Kauf mehrerer Medien zu einem Paketpreis ermöglichen, 2012 sollen auch Funktionen für Kombi-Angebote für bestehende Print-Abonnenten verfügbar sein.

Peter Kropsch, Geschäftsfühter der APA, präsentiert den Austria-Kiosk am Pad
Foto: APA/Marie Rambauske

Technisch entwickelt hat die Plattform die APA – Austria Presse Agentur im Auftrag der österreichischen Medienhäuser. Der Austria-Kiosk ist eine HTML/HTML 5-Lösung und somit plattformunabhängig auf Tablets wie dem iPad, Laptops oder PCs überall im Internet verfügbar. Eine für das Betriebssystem Android optimierte Version ist bereits in Arbeit.

Laut APA-Geschäftsführer Peter Kropsch (Bild) liegt der Hauptnutzen für die Leserinnen und Leser im gebündelten Österreich-Angebot auf einem Portal, was einzigartig im deutschsprachigen Raum sei. Aus Sicht der Medienhäuser sei der Austria-Kiosk ein weiterer Schritt, ihre Inhalte auf sämtlichen verfügbaren Kanälen anbieten zu können. “Wir gehen hier gemeinsam mit den Verlagen neue Wege, um das Thema Paid Content für digitale Inhalte zu etablieren und wertvolle Erkenntnisse über diese Vertriebsform zu gewinnen”, so Kropsch.

 

Grundsätzlich steht die Teilnahme am Kiosk allen Kauf-Printmedien offen. Die verkauften Exemplare sollen auch in die Messungen der Österreichischen Auflagenkontrolle (ÖAK) einfließen. In der Startphase bleiben sämtliche Nettoerlöse nach Transaktionskosten bei den hauptfinanzierenden Verlagen. Für die übrigen bzw. später dazu kommenden Verlage gibt es eine Eintrittsgebühr sowie eine Erlösteilung.

Dienstag, 26. April 2011, von Elmar Leimgruber

26. April: Welttag des geistigen Eigentums

Anlässlich des Welttags des geistigen Eigentums am 26. April fordern der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Verlage und Rundfunkunternehmen als unmittelbare Nutzer journalistischer Leistungen auf, die Urheberrechte ihrer Autoren zu respektieren. Texte zum Preis eines Butterbrots, Hörfunkbeiträge für einen Apfel und ein Ei, Fotos und Videos gratis, dazu alle Rechte ausschließlich und inklusive: Solche Zumutungen der Medienunternehmen trocknen den professionellen und kreativen Journalismus aus und schaden massiv der Medienfreiheit, schreibt der DJV.

„Wer für die Medien am Input spart, sollte sich nicht wundern, wenn der Output Qualitätsmaßstäben nicht standhält“, erklärte dazu der DJV-Vorsitzende Michael Konken. „Nicht zuletzt von journalistischer Qualität lebt aber die Demokratie“, ergänzt der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachbereichsleiter Medien in ver.di Frank Werneke: Leistungen sind zu bezahlen – aufwandsgerecht und fair.

Die öffentliche Meinung fußt auf verlässlich recherchierten und verständlich verfassten Nachrichten und Berichten in Wort, Bild und Ton, auf Einschätzungen und Kommentaren, auf Features und Hintergrundinformationen. Diese professionellen Leistungen von Journalisten sind weder zum Nulltarif zu haben noch durch Enteignung der Urheber zu erlangen. Immerhin lebten die Urheber von ihren Rechten.

Dumpingpreise und rechtswidrige Geschäftsbedingungen mögen mancherorts zwar branchenüblich sein, sie sind aber weder wirtschaftlich noch ethisch gerechtfertigt und gefährden auf Dauer die Qualität des Journalismus, erklärt der DJV. Verträge dürfen demnach nicht nur abgeschlossen werden, sie sind auch umzusetzen, gleich ob es sich um Tarifverträge oder um gemeinsame Vergütungsregeln handelt, etwa um die vom DJV und der dju in ver.di mit den Zeitungsverlegern vereinbarten Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalisten an Tageszeitungen. DJV und dju rufen daher die Medienunternehmen auf, endlich eine angemessene Balance zwischen ihren Vergütungen und den Leistungen und Rechten ihrer Autoren zu akzeptieren.

Der von den Vereinten Nationen (UNO) im Jahr 2000 ausgerufene Tag des geistigen Eigentums wird seither jährlich am 26. April begangen.