Anlässlich des Welttags des geistigen Eigentums am 26. April fordern der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Verlage und Rundfunkunternehmen als unmittelbare Nutzer journalistischer Leistungen auf, die Urheberrechte ihrer Autoren zu respektieren. Texte zum Preis eines Butterbrots, Hörfunkbeiträge für einen Apfel und ein Ei, Fotos und Videos gratis, dazu alle Rechte ausschließlich und inklusive: Solche Zumutungen der Medienunternehmen trocknen den professionellen und kreativen Journalismus aus und schaden massiv der Medienfreiheit, schreibt der DJV.
„Wer für die Medien am Input spart, sollte sich nicht wundern, wenn der Output Qualitätsmaßstäben nicht standhält“, erklärte dazu der DJV-Vorsitzende Michael Konken. „Nicht zuletzt von journalistischer Qualität lebt aber die Demokratie“, ergänzt der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachbereichsleiter Medien in ver.di Frank Werneke: Leistungen sind zu bezahlen – aufwandsgerecht und fair.
Die öffentliche Meinung fußt auf verlässlich recherchierten und verständlich verfassten Nachrichten und Berichten in Wort, Bild und Ton, auf Einschätzungen und Kommentaren, auf Features und Hintergrundinformationen. Diese professionellen Leistungen von Journalisten sind weder zum Nulltarif zu haben noch durch Enteignung der Urheber zu erlangen. Immerhin lebten die Urheber von ihren Rechten.
Dumpingpreise und rechtswidrige Geschäftsbedingungen mögen mancherorts zwar branchenüblich sein, sie sind aber weder wirtschaftlich noch ethisch gerechtfertigt und gefährden auf Dauer die Qualität des Journalismus, erklärt der DJV. Verträge dürfen demnach nicht nur abgeschlossen werden, sie sind auch umzusetzen, gleich ob es sich um Tarifverträge oder um gemeinsame Vergütungsregeln handelt, etwa um die vom DJV und der dju in ver.di mit den Zeitungsverlegern vereinbarten Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalisten an Tageszeitungen. DJV und dju rufen daher die Medienunternehmen auf, endlich eine angemessene Balance zwischen ihren Vergütungen und den Leistungen und Rechten ihrer Autoren zu akzeptieren.
Der von den Vereinten Nationen (UNO) im Jahr 2000 ausgerufene Tag des geistigen Eigentums wird seither jährlich am 26. April begangen.