Da die Banken offenbar -entgegen dem Wunsch der Europäische Kommission 2011- keine Selbstverpflichtung zustande gebracht haben, hat diese nun einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den verpflichtenden Zugang zu einem kostenlosen Basiskonto vorgelegt.
Dank der Binnenmarktvorschriften können Banken in der gesamten Europäischen Union tätig werden und ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten, aber diese Mobilität spiegelt sich nicht in der Situation der Bürger wider, die häufig nicht die Möglichkeit haben, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen oder problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln. Zudem zahlen die Verbraucher für die Dienstleistungen ihrer Bank oft zu hohe Preise und ist es nicht immer einfach, sich Klarheit über die verschiedenen Gebühren zu verschaffen. Das will die EU-Kommission nun grundlegend ändern:
Die Vorschläge der Kommission betreffen drei Aspekte:
- Vergleichbarkeit der Kontogebühren: Vereinfachung des Vergleichs der Zahlungskontogebühren von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern in der EU;
- Wechsel des Zahlungskontos: Einführung eines einfachen und schnellen Verfahrens für Verbraucher, die zu einem Zahlungskonto bei einer anderen Bank oder einem anderen Zahlungsdienstleister wechseln möchten;
- Zugang zu Zahlungskonten: Schaffung der Möglichkeit für EU-Verbraucher, ein Zahlungskonto zu eröffnen, ohne einen Wohnsitz in dem Land zu haben, in dem der Dienstleister ansässig ist. Außerdem können in Zukunft alle EU-Verbraucher unabhängig von ihrer finanziellen Situation ein Zahlungskonto eröffnen, das ihnen grundlegende Transaktionen wie den Erhalt ihres Gehalts, ihrer Versorgungsbezüge und Leistungen oder die Zahlung von Rechnungen der Versorgungsunternehmen usw. ermöglicht.
Bankkonten sind ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens, so die EU-Kommission: ohne sie können wir keine Zahlungen vornehmen und erhalten, online einkaufen und die Rechnungen von Versorgungsunternehmen (Telefon, Gas, Strom) begleichen. Manche Bürger, vor allem jene ohne regelmäßiges Einkommen, haben häufig Probleme, überhaupt ein Bankkonto zu bekommen. Viele Bürger haben auch nicht die Möglichkeit, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen oder problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln. Zudem zahlen sie für die Dienstleistungen ihrer Bank oft zu hohe Preise und es ist nicht immer einfach, sich Klarheit über die verschiedenen Gebühren zu verschaffen.
Hierzu sagt der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier: „Wer heutzutage über kein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen verfügt, stößt im Alltagsleben auf Schwierigkeiten und muss mehr bezahlen. Der heutige Vorschlag gibt endlich allen europäischen Bürgern das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto, so dass sie an der Gesellschaft, in der sie leben, voll teilhaben können.” Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärt: „Diese Initiative soll auch den Wettbewerb auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen für Privatkunden fördern und Unternehmen belohnen, die den Verbrauchern eine bessere Auswahl und bessere Preise bieten.”