Mit ‘Zirkumzision’ getaggte Artikel

Mittwoch, 6. Februar 2013, von Elmar Leimgruber

6. Februar: Internationaler Tag gegen Genitalverstümmelung

Während die deutsche Bundesregierung seit Ende 2012 mit einem eigenen umstrittenen Gesetz die Beschneidung von Jungen grundsätzlich weiterhin ermöglicht, jährt sich am heutigen 6. Februar 2013 der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufene Internationale Tag „Null Toleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung“ (International Day of Zero Tolerance to Female Genital Mutilation) zum zehnten Mal. Im Dezember 2012, hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution angenommen, in der die Staatengemeinschaft dazu aufgerufen wird, ihre Bemühungen für ein Ende dieser schweren Menschenrechtsverletzung an Millionen Mädchen und Frauen zu verstärken und die Praxis weltweit zu verbieten.

Die Menschenrechtsorganisation Terre De Femmes, welche neben anderen Organisationen -wie berichtet- auch gegen die männliche Beschneidung von Kindern Stellung bezogen hatte,  begrüßt die UN-Resolution als wichtiges Mittel, um von Regierungen Unterstützung für betroffene Frauen und den Schutz gefährdeter Mädchen einzufordern. Terre De Femmes fordert dezidiert von der deutschen Bundesregierung das Recht auf körperliche Unversehrtheit aller Kinder.

„Wir befürchten“, so Irmingard Schewe-Gerigk, Terre De Femmes-Vorsitzende, „dass mit religiösen Argumenten die Null-Toleranz-Haltung der Staatengemeinschaft gegen diese Gewalt an Mädchen und Frauen aufgeweicht werden soll. Ähnliches haben wir in Deutschland letztes Jahr erlebt. Kurz nachdem der Bundestag im Dezember 2012 die Vorhautbeschneidung (Zirkumzision) bei Jungen für straffrei erklärt hat, forderte ein ägyptischer Arzt, der der Weltgesundheitsorganisation nahe steht, die Legalisierung bestimmter Formen weiblicher Genitalverstümmelung (FGM).“ Und in Indonesien, wo geschätzt mehrere Millionen Betroffene leben, hat die UN-Resolution denn auch den Rat der Muslimgelehrten auf den Plan gerufen. Sie argumentieren, die Praxis sei religiöse Pflicht. Doch weder in der Bibel noch im Koran findet weibliche Genitalverstümmelung Erwähnung.


Dabei werden den Betroffenen meist ohne Narkose und oft unter unhygienischen Bedingungen die Klitoris und Teile der Schamlippen entfernt. Viele Betroffene leiden unter Schmerzen beim Wasserlassen, bei der Menstruation und beim Geschlechtsverkehr. Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt können ebenfalls die Folge sein. Aufgrund des hohen gesellschaftlichen Drucks lassen viele Eltern ihre Töchter nach wie vor beschneiden, da dies in 28 afrikanischen Ländern, im Süden der Arabischen Halbinsel und in Teilen Asiens häufig als Voraussetzung für die Heirat einer Frau gilt.

Daher setzt sich Terre De Femmes seit Jahren dafür ein, dass weibliche Genitalverstümmelung nicht nur unter gefährliche Körperverletzung fällt, sondern ein eigener Straftatbestand wird und dass gefährdete Mädchen besser geschützt werden. Nach Schätzungen leben in Deutschland über 20.000 bereits beschnittene Frauen und mehr als 6.000 Mädchen sind dem Risiko ausgesetzt, hierzulande oder in den Ferien im Herkunftsland der Eltern genitalverstümmelt zu werden.

Wer sich näher mit dem Thema Genitalverstümmelung beschäftigen möchte, dem sei die Autobiografie “Wüstenblume” von Waris Dirie empfohlen, welche auch grandios verfilmt wurde.

Montag, 16. Juli 2012, von Elmar Leimgruber

Beschneidung: Pro und Contra

Nähere Infos zum Foto: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Rituelle_Beschneidung.jpg&filetimestamp=20120710195007

Rituelle islamische Kindes-Beschneidung in Deutschland
Foto: CC Matthias Schreiber

Seit das Kölner Landesgericht die Beschneidung (Zirkumzision) von Buben aus religiösen Gründen als Körperverletzung verurteilte, gehen sowohl in Deutschland als auch in Österreich die Wogen hoch:

Konfessionslose und Gegner von “Privilegien” für Glaubensgemeinschaften haben genauso wie viele gläubige Christen keinerlei Verständnis dafür, dass ohne medizinische Notwendigkeit Jungen im Judentum und im Islam in der heutigen Zeit noch die Vorhaut ihres Penis abgetrennt wird und begründen dies mit dem Grundgesetz, wonach es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen gibt. Neben direkt betroffnenen jüdischen und islamischen Verbänden sehen hingegen die deutsche Bischofskonferenz und auch Wiens Erzbischof Kardinal Schönborn durch dieses Urteil die Religionsfreiheit, welche ebenfalls das Grundgesetz garantiert, gefährdet:

Schönborn schreibt in einem Kommentar für die Zeitung “heute” von einem  “besorgniserregenden Signal”: Es wäre ein “Akt der Gewalt”, würde man Eltern das Recht absprechen, “ihre Kinder selber und nach ihren eigenen Wertmaßstäben zu erziehen”. Für Juden sei die Beschneidung “von grundlegender religiöser Bedeutung” und “geradezu ein Identitätsmerkmal der Zugehörigkeit zum Judentum”, erklärt der Kardinal. Im Islam sei die Beschneidung eine fest verankerte Tradition. In vielen Teilen der Welt werde zudem die Beschneidung aus hygienischen Gründen praktiziert, so Schönborn.

Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes hingegen, die sich seit Langem gegen die Beschneidung von Mädchen vor allem in islamischen Ländern einsetzt, begrüßt hingegen das “wegweisende Urteil” des Landgerichts Köln: “Es zeigt deutlich, dass die körperliche Unversehrtheit von Kindern nicht mit religiösen Argumenten verletzt werden darf,” betont Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende von Terre des Femmes.

Wie das österreichische Nachrichtenmagazin “profil” in seiner am heutigen Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, sind 46% der Österreicher dafür, die rituelle Beschneidung von Buben zu verbieten. 40% wollen laut der im Auftrag von “profil” vom Meinungsforschungsinstitut Karmasin Motivforschung durchgeführten Umfrage, dass Beschneidungen wie bisher erlaubt bleiben. 14% wollten sich zu dem Thema nicht äußern.

Das Landesgericht Köln wertete die Beschneidung aus religiösen Gründen, wie sie im Judentum und im Islam seit Jahrtausenden praktiziert wird, als Körperverletzung. Anlass für das Urteil war die Beschneidung eines 4-Jährigen, die zu schweren Komplikationen, darunter Nachblutungen noch Tage später, geführt hatte.