Mit ‘Zoll’ getaggte Artikel

Freitag, 5. Oktober 2012, von Elmar Leimgruber

Aktionswoche gegen illegale Arzneimittel

Foto: © Elmar Leimgruber, redakteur.cc

Gleich drei österreichische Ministerien (BMF, BMG und BM.I) beteiligten sich gemeinsam an der Operation “Pangea V” im Kampf gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet: “Oft sind sich die Kunden nicht über die möglichen Gesundheitsschäden bewusst”, warnt Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 verbietet daher Privatpersonen sowohl die Bestellung von Medikamenten im Internet als auch die anschließende Einfuhr. Diese Verstöße wurden bei den Verwaltungsstrafbehörden zur Anzeige gebracht. Allgemein ist der Vertrieb von illegalen Arzneimitteln via Internet, unter dessen Begriff unter anderem auch Doping- und Potenzmittel im Steigen. Insgesamt schlossen sich im Zeitraum von 25. September bis 02. Oktober 2012 weltweit 100 Länder der Operation “Pangea V” an.

Schwerpunkt des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) waren heuer diverse dubiose Internetbezugsquellen. Insgesamt überwachte das BASG 21 Websites solcher zweifelhaften Anbieter, über die Verdachtsarzneimittel und Arzneimittelfälschungen vertrieben wurden. “Es gelang uns, Arzneimittelfälschungen im Wert von 33.000 Euro sicherzustellen. In erster Linie wurden Potenzmittel angeboten. Die Betreiber dieser illegalen Verkaufsseiten verwendeten eine österreichische Apotheke als fiktiven Absender, um derart den Käufer in vermeintliche Sicherheit zu wiegen”, so Marcus Müllner, Leiter des BASG. Rund 1.000 Packungen Cialis und Viagra wurden vom BASG beschlagnahmt. Müllner: “Das BASG warnt Konsumenten dringend vor dem Kauf von Arzneimitteln aus dubiosen Internetquellen.”

Der Österreichische Zoll, die AGES-Medizinmarktaufsicht und das Bundeskriminalamt beteiligten sich gemeinsam an der diesjährigen international organisierten Aktionswoche im Kampf gegen den Verkauf illegaler Medikamente im Internet. Alle beteiligten Ressorts und Organisationen zeigten sich mit dem Ergebnis der Aktionswoche, vor allem aber mit der guten Zusammenarbeit untereinander zufrieden. Im Finanzministerium legte der österreichische Zoll den Fokus in der Aktionswoche auf die Kontrolle von Einfuhren von illegalen und gefälschten Medikamenten, die nach Internetbestellungen im Postverkehr geliefert wurden. Da die meisten Käufe illegaler Medikamente über das Internet erfolgen, gelangen sie via Postsendung
nach Österreich. Die österreichischen Zollbehörden konzentrierten sich bei ihren Kontrollen auf die Zollstelle des Postverteilerzentrums Wien-Inzersdorf. In diesem Verteilzentrum
langen jede Woche ca. 20.000 Briefe und Pakete aus Nicht-EU-Staaten ein, die von Bediensteten des Zollamtes Wien in Bezug auf zollpflichtige und verbotene Waren kontrolliert werden.
Risikoorientierte Stichprobenkontrollen sollen dabei eine möglichst treffsichere Fallauswahl ermöglichen.

Auf diese Weise wurden vom Zoll im Aktionszeitraum ungefähr 3.900 Briefe und Pakete kontrolliert. Dabei wurden vom Zollamt Wien 27 Sendungen mit 984 illegalen Medikamenten aufgegriffen. 17 dieser Sendungen enthielten 792 gefälschte Pillen, hauptsächlich Potenzmittel. Alle diese Medikamente wurden beschlagnahmt. Diese Verstöße wurden bei den Verwaltungsstrafbehörden zur Anzeige gebracht. Bei den Sendungen mit den Medikamentenfälschungen wurde zusätzlich auch ein Verfahren nach der EG-Produktpiraterie-Verordnung eingeleitet.

“Der österreichische Zoll geht sehr aktiv gegen illegale Machenschaften organisierter Krimineller vor, gerade wenn es um das Wohlergehen der Bevölkerung geht”, untermauerte Finanzministerin Maria Fekter die Wichtigkeit solcher gemeinsamen Aktionswochen. “Fälschungen aus dem Internet enthalten oft falsche oder falsch dosierte Wirkstoffe, die nicht abschätzbare Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. Durch die Aufgriffe von gefälschten Medikamenten und deren Vernichtung werden die Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt.”

Gesundheitsminister Alois Stöger wies auf die ausgezeichnete Versorgung mit Arzneimitteln in Österreich hin.  “Beim Kauf von dubiosen Internetanbietern, weiß man nie, welche Qualität die Arznei hat und ob sie überhaupt wirkt. Schlimmstenfalls kann die Einnahme gefälschter Arzneimittel auch zum Tod führen”, warnt der Gesundheitsminister. Einen weiteren Beitrag zu mehr Arzneimittelsicherheit wird die geplante AMG-Novelle zur Umsetzung der EU-Fälschungsrichtlinie bringen. “Damit wird den Arzneimittelfälschern der Kampf angesagt und der illegale Internethandel erschwert. Im Gegenzug dazu wird der legale Internetkauf für die Bevölkerung sicherer gemacht. So soll es in Österreich künftig nur Apotheken erlaubt sein, Arzneimittel online zu versenden, wenn diese die dafür vorgesehenen strengen Anforderungen erfüllen”, erläutert Stöger.

Freitag, 26. November 2010, von Elmar Leimgruber

Tipps für sicheres Online-Shopping

Online-Shopping
Foto: Stockphoto.com/sjlocke

Weihnachtseinkäufe im Internet werden immer selbstverständlicher. Und auch immer mehr Österreicher erledigen ihre Weihnachtseinkäufe via Internet gemütlich vom Wohnzimmer aus. Jedoch können Pannen beim Online-Shopping die Weihnachtsfreude schnell trüben. Zu späte Lieferungen, Schwierigkeiten beim Umtausch sowie Fallen bei der Schnäppchenjagd führen traditionell die Beschwerdeliste an.

Damit alle bestellten Geschenke rechtzeitig unter dem Christbaum landen und es beim Online-Weihnachts-Shopping zu keinen bösen Überraschungen kommt, veröffentlicht die unabhängige Streitschlichtungs- und Beratungsstelle “Internet Ombudsmann” (www.ombudsmann.at) jetzt Tipps für einen sicheren Internet-Einkauf.

Woran ist ein seriöser und konsumentenfreundlicher Internetanbieter bereits vor dem Kauf erkennbar?
- Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch Firmenname, Anschrift, Telefonnummer und Kontaktperson.
- Ein Rücktrittsrecht wird dem Konsumenten ausdrücklich zugestanden und die Bedingungen dafür werden genau erläutert.
- Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen (AGB) für den Online-Einkauf bereit.
- Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich online abrufbar.
- Der Produktpreis enthält – aufgeschlüsselt – sämtliche Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, bestimmte Zahlungsformen etc.
- Eine sichere Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet. Hände weg von einfachen Banküberweisungen vom eigenen Konto, bevor man die Ware erhalten hat.
- Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) ist exakt angegeben. Das ist gerade vor Weihnachten besonders wichtig. Will man eine Ware nur dann kaufen, wenn sie bis zum 24. Dezember geliefert wird, so muss man dies dem Händler bei der Bestellung mitteilen und ausdrücklich zur Bedingung
machen.

“Wer unsicher ist, ob er es mit einem seriösen Internetanbieter zu tun hat oder detaillierte Informationen zum sicheren Online-Shopping benötigt, kann sich jederzeit beim Ombudsmann-Team unter www.ombudsmann.at erkundigen”, so Bernhard Jungwirth, Projektleiter Internet Ombudsmann.

Eine gute Orientierung bietet auch das Österreichische E-Commerce Gütezeichen (www.guetezeichen.at). Online-Shops, die mit dem E-Commerce Gütezeichen zertifiziert sind, erfüllen strenge, über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehende Kriterien (z.B. längeres Rücktrittsrecht). Alle oben genannten Punkte werden bei diesen Anbietern laufend überprüft.

Immer häufiger nutzen zudem schwarze Schafe die Beliebtheit des Online-Shoppings, um auf Kosten unvorsichtiger Konsumenten beim Geschenkekauf mitzuverdienen. Ein häufiger Trick der Betreiber so genannter Abzocke-Seiten: Eine attraktiv gestaltete Website bietet vermeintliche “Gratis”-Angebote an, die sich jedoch als
kostenpflichtig herausstellen. Gerade bei “Gratis”-Angeboten, die eine Registrierung mit Name und Adresse erfordern, sollten Konsumenten daher misstrauisch sein und vor der Anmeldung unbedingt auf versteckte Kostenhinweise achten sowie die AGB lesen.

Versprechen wie “Outlets und Fabrikverkauf: Erhalten Sie Zugang zur größten Schnäppchen-Datenbank” entpuppen sich am Ende fast immer als eine derartige Abo-Falle. Konsumenten, die sich gutgläubig
registrieren, um ein vermeintlich kostenloses Angebot zu nutzen, schließen mit der Anmeldung und der Bestätigung der AGB ungewollt einen teuren Abo-Vertrag ab.

Teure Designermarken werden im Internet mitunter zu recht günstigen Preisen angeboten und sogar mit Original-Logos beworben. Die Preise sind auffallend niedrig, zu bezahlen ist oft im Voraus. Ein Impressum oder einen Hinweis auf das Rücktrittsrecht sucht man vergeblich. Tatsächlich handelt es sich dabei fast immer um
Fälschungen, die aus dem EU-Ausland verschickt werden. Häufig wird die gefälschte Ware sofort vom Zoll beschlagnahmt und nach Ablauf einer Einspruchsfrist von 10 Arbeitstagen vernichtet. Dem Käufer bleibt am Ende der Schnäppchenjagd nichts außer einer Zollverständigung. Kommt das vermeintliche Markenprodukt beim Käufer tatsächlich an, ist eine Reklamation oder Rückgabe sowie die Erstattung des Kaufpreises meist nicht möglich.

“Generell gilt: Bei Anbietern außerhalb der EU ist es oft schwieriger, zu seinem Recht zu kommen”, erklärt Jungwirth. Nach dem Online-Kauf: Sieben Tage Rücktrittsrecht, aber kein automatisches Umtauschrecht.

Jeder greift einmal daneben – auch das Christkind. Schon wenige Tage nach Weihnachten beginnt daher der alljährliche Umtausch-Marathon. Aber Achtung: Es besteht kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Die Händler sind nicht verpflichtet, Ware, die nicht passt oder nicht gefällt, zurück zu nehmen. Ob und unter welchen
Bedingungen Konsumenten ein Recht auf Umtausch haben, hängt von den jeweiligen AGB des Händlers ab. Gleiches gilt für die Garantie: Eine Garantie kann freiwillig vom Verkäufer bzw. Produzenten eingeräumt
werden. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch. Gewährleistungsansprüchen muss das Unternehmen hingegen immer nachkommen. Voraussetzung ist, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies.

Bei Käufen im Internet kann der Konsument innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Der Samstag gilt dabei nicht als Werktag. Wichtig ist, den Zeitpunkt des Rücktritts zu dokumentieren (mittels eingeschriebenem Brief oder Fax). Das Rücktrittsrecht gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Beim Kauf von privaten Verkäufern sowie beim Ladenkauf ist gesetzlich kein Rücktrittsrecht verankert. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gibt es z.B. auch bei Flug- oder Konzerttickets, Sonderanfertigungen, entsiegelten CDs sowie DVDs etc.

Immer mehr Österreicher nutzen die Zeit nach Weihnachten, um ungeliebte bzw. unerwünschte Geschenke über Online-Plattformen zu verkaufen. Die Praxis zeigt: Viele User verwenden Fotos anderer Anbieter oder anderer Firmen-Websites für die Produktbeschreibung auf der Auktionsplattform. Was die meisten nicht wissen: Dies bedarf einer Zustimmung des Urhebers! Der Internet Ombudsmann empfiehlt daher: Am besten das Foto selber machen. So wird der tatsächliche Zustand der Ware viel besser ersichtlich und man muss keine Abmahnung
wegen Urheberrechtsverletzung, sprich wegen der unberechtigten Verwendung eines Fotos, befürchten.

Konsumenten, die in eine Online-Falle getappt sind oder Probleme beim Internet-Einkauf haben, erhalten vom Internet Ombudsmann kostenlose Unterstützung. Eine Anmeldung auf der Website des Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) reicht bereits aus, um ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in die Wege zu leiten. In den mehr als 10 Jahren seines Bestehens hat der Internet Ombudsmann auf diesem Weg bereits tausenden Konsumenten geholfen und gleichzeitig die öffentliche Hand sowie die Gerichte massiv entlastet.

Nicht nur Problemlösung, sondern auch Beratung gehört zu den Kompetenzen des Internet Ombudsmann-Teams. Alle Anfragen rund um sicheres Einkaufen im Internet werden rasch und unkompliziert beantwortet.

Der Internet Ombudsmann ist eine von der EU-Kommission anerkannte außergerichtliche Streitschlichtungsstelle und wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie von der Bundesarbeitskammer gefördert. Die außergerichtliche Streitschlichtung und Beratung durch den Internet Ombudsmann ist für alle beteiligten Parteien kostenlos. Meldung von Beschwerde-Fällen oder allgemeine Anfragen zu E-Commerce-Themen an den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at